Wichtig zu wissen
Wer in Graz auf Fernwärme umstellt, kann im Umweltamt eine Förderung beantragen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur guten Luftqualität geleistet.
Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien):
Richtlinie für die Förderung von Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien vom 14.11.2024
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
So funktioniert es + Formular
Die Höhe der Förderung für Wohnungsinstallationen ist einkommensabhängig und kann zwischen 30% und 100% der anerkannten Investitionskosten betragen. Der maximale Förderungsbetrag beträgt 7.000 Euro je Haushalt.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Government nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Für Wohnungen bei Förderung nach sozialen Einkommenskriterien
- Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum
- Bericht zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Fristen und Termine
- Beim Antrag auf Förderung darf die Rechnung NICHT älter als 3 Monate sein.
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at