Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Umstellung auf Fernwärme nach sozialen Einkommenskriterien mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen und der Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumheizung und der Warmwasserbereitung.
Wichtig zu wissen
- Es werden jene Aufwendungen gefördert, die sich aus der Umstellung der bisherigen Heizung, bezogen auf die gegenständliche Wohnung, ergeben.
- Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und kann zwischen 30% und 100% der anerkannten Investitionskosten betragen.
- Der maximale Förderungsbetrag beträgt 7.000 Euro je Haushalt.
- Förderwerber:innen, die eine gültige SozialCard der Stadt Graz besitzen, kann auch ohne Einkommensprüfung eine Förderung zuerkannt werden.
Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Förderungsbestätigung anderer fördernder Stellen.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at