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Sexuelle Gesundheit – Prostitutionsausweis

Wichtig zu wissen

Wer sexuelle Dienstleistungen erbringt, benötigt einen Ausweis für das "Freisein von Geschlechtskrankheiten". Die dafür erforderlichen Untersuchungen und Beratungen werden in der Dermatologischen Untersuchungsstelle des Gesundheitsamtes durchgeführt und auch der Ausweis wird dort ausgestellt.

Voraussetzungen: Prostituierte müssen alle 6 Wochen eine Abstrichuntersuchung und bei jedem zweiten Untersuchungstermin zusätzlich eine Blutabnahme durchführen lassen. Außerdem erfolgt zu Beginn der Tätigkeit und bei Bedarf auch bei jeder weiteren Untersuchung eine medizinische und soziale Beratung.  

So funktioniert es

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Notwendige Unterlagen

Für die Erstuntersuchung erforderlich:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 Foto
  • Befund Lungenröntgen (nicht älter als 2 Monate)
    oder
    Bestätigung über Lungenröntgen vom Referat für Sozialmedizin, Kaiserfeldgasse 12

Fristen und Termine

Untersuchungstermine: 

Montag und Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr  

Anmeldungen:

von 8 bis 12 Uhr

Beratungstermine:

Neuanmeldungen und Erstberatungen

Dienstag von 8 bis 12 Uhr, telefonische Voranmeldung erbeten.  

     

Mittwoch und Freitag geschlossen ! 

Kosten

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Dermatologische Untersuchungsstelle
8020 Graz, Dreihackengasse 47
Tel: +43 316 872-3253
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo,Do 9.00-12.00; Anmeldung:ab 8:30 Uhr, Dienstag: Neuanmeldungen und Erstberatungen 9.00-12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung, Mittwoch und Freitag geschlossen !

Weitere Informationen

Durch Geschlechtsverkehr übertragbar im Sinne des Geschlechtskrankheitengesetzes 1945 sind:

  • Tripper
  • Syphilis
  • weicher Schanker
  • Lymphogranuloma inguinale


 Es besteht:

  • allgemeine Behandlungspflicht 
  • beschränkte Meldepflicht - nur wenn:
    • Weiterverbreitung befürchtet
    • Erkrankte/r sich einer ärztlichen Behandlung bzw. Beobachtung entzieht.
  • Untersuchungspflicht für Prostituierte
    (Gesetz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen )

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