Wichtig zu wissen
Firmen, die Giftstoffe (z.B. Chlor, Ammoniak) für Ihre Arbeit oder zu Forschungszwecken benötigen, brauchen eine gültige Giftbescheinigung.
So funktioniert es
Bitte lesen Sie das Merkblatt durch und füllen Sie das entsprechende Formular aus:
Fristen + Termine
Nach der Prüfung und einer Bestätigung des Umweltamtes werden Sie telefonisch verständigt und können die Bescheinigung abholen.
Kontakt
Sozialmedizin
Kaiserfeldgasse 12/Part. links
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3247
Fax: +43 316 872-3249
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr