Akustische Verkehrslichtsignalanlagen
Eine wichtige Hilfe bei der Überquerung von stark befahrenen Straßen sind Verkehrslichtsignalanlagen mit einem akustischen und tastbaren Hilfssignal. Die Gestaltung dieser Anlagen ist durch die ÖNORM V 2101 aus dem Jahre 1995 geregelt.
Bereits mehr als 70% der ampelgeregelten Kreuzungen und Straßenübergänge der Stadt Graz sind mit akustischen Hilfssignalanlagen (blauen Kästchen) ausgestattet. Dadurch wird sehbehinderten und blinden Menschen angezeigt, wo und wann sie gehen müssen.
Störungen von akustischen Hilfssignalanlagen melden Sie bei der Verkehrsleitzentrale
Tel.: 05 91 33/65 42 50
Die Liste der Akustikampeln in der Stadt Graz finden Sie hier als Download in einer Liste
Die Akustik
Die blauen Kästchen ticken permanent, langsam und ruhig. Durch diesen "Auffindungston", die Lautstärke stellt sich automatisch nach dem umgebenden Lärm ein, können sie von Nichtsehenden gefunden werden.
Wenn die Grünphase eintritt, ändert sich das Ticken: ein schneller Ton wird hörbar "Überquerungston". Für Menschen, die schlecht hören und schlecht sehen, bieten neuere Geräte eine zusätzliche Hilfe: ein tastbarer Pfeil ist auf der Unterseite montiert, der in der grünen Phase vibriert. Ein Sehgeschädigter, der die Straße bei Grün überquert, sollte ab Mitte der Straße das gegenüberliegende Signal hören können.
Lichtzeichenanforderung für Fußgänger
Bei manchen Kästchen muss ein Anmelde-Knopf gedrückt (aktiviert) werden, um eine Grünphase für Fußgänger freizugeben. Diese Geräte haben den Vorteil, dass sie auch Kindern, Schülern und sehr vielen älteren Menschen nützlich sind.
Um wirklich allen Menschen zu helfen, besitzen neuere Geräte keinen Anmelde-Knopf mehr, den man drücken muss; die ganze vordere Platte ist als Anmeldung zu verwenden. Die hilft besonders Personen, die eine Mobilitätseinschränkung im Hand-Arm-Bereich haben: es kann schwierig sein, mit einem Finger auf einen 2,5 cm kleinen Druckknopf zu treffen. Zur Bestätigung einer Anmeldung ertönt ein kurzes Piepsen bzw. schalten sich Leuchtdioden ein.
Stummschaltung
Einige Akustikampeln sind in Graz mit der sogenannten Stummschaltung ausgestattet. Hörbar ist nur der Auffindungston, der Ton für die Grünphase (Überquerungston) wird erst aktiviert, wenn man den Pfeil an der Unterseite des blauen Akustiksignalgebers drückt.
Tastbare Informationen
Auf der Oberseite des Gerätes gibt ein tastbarer Pfeil die Gehrichtung an. Auf der Längsseite befindet sich eine tastbare Auflegung der bevorstehenden Überquerungsstrecke. Damit kann der Sehgeschädigte ertasten, wo der eigene Ausgangspunkt liegt und erfahren, wie viele Radwege, Fahrbahnen, Inseln oder Straßenbahnen er überqueren muss, um auf die gegenüberliegende Seite der Straße zu gelangen.
Die tastbaren Symbole für die Überquerung sind immer von unten nach oben zu lesen. Beispiel: Standortpfeil, Gehsteigkante, zwei KFZ-Fahrspuren von links, eine von rechts, Gehsteigkante.