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Ehefähigkeitszeugnis

Wichtig zu wissen

Für eine Eheschließung im Ausland ist es von Land zu Land unterschiedlich, was an Dokumenten vorgelegt werden muss.

Bitte kontaktieren Sie daher immer jenes Standesamt im Ausland, wo die Eheschließung/Verpartnerung stattfinden soll, damit Sie die korrekte Auskunft erhalten.

So funktioniert es

Diese Prüfung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und erledigt werden, unabhängig davon, wo dann die Ehe/Verpartnerung geschlossen wird.

Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens bekommen Sie ein Zeugnis ausgestellt, welches für 6 Monate Gültigkeit hat.

In manchen Ländern genügt es, eine Ledigenbestätigung oder Familienstandsbestätigung vorzulegen. In anderen Ländern wiederum, muss ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches einer Prüfung bzw. eines sogenannten Ermittlungsverfahrens vorangeht. Bitte kontaktieren Sie daher das Standesamt im Ausland und lassen Sie sich beraten, welche Unterlagen von der dortigen Behörde verlangt werden.

Benötigen Sie lediglich einen Teilauszug oder eine Familienstandsbestätigung?
Zum Antrag Teilauszug / Familienstandsbestätigung

Benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zum Antrag zur Ermittlung der Ehefähigkeit/Verpartnerungsfähigkeit

Sie reichen die Unterlagen lieber persönlich ein?
Buchen Sie bitte hier einen Termin: Zur Terminbuchung

Notwendige Unterlagen

Das sogenannte Verfahren zur „Ermittlung der Ehefähigkeit" muss bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vorab durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass für dieses Verfahren Dokumente von Ihnen beiden vorgelegt werden müssen. Welche Unterlagen hier benötigt werden, finden Sie auf www.graz.at/heiraten unter dem Punkt „notwendige Unterlagen"

Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Infopoint des Standesamtes Graz , Tel.  +43 316 872 5152 .

Fristen + Termine

Um gewährleisten zu können, dass das Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig ausgestellt werden kann, stellen Sie den Antrag bitte mindestens 3 Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung im Ausland.

Kosten

Bereits bei Antragsstellung für das Ermittlungsverfahren sind Gebühren in der Höhe von € 50,- bzw. € 130,- fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Diese Gebühren entstehen für die notwendige rechtliche Prüfung auf etwaige Ehe- oder Partnerschaftshindernisse. 

Weitere Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind vor Ort zu entrichten.

Über die im Detail anfallenden Gebühren informiert Sie gerne unser Referat Standesamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz, Tel.: +43 316 872-5152.

Kontakt

Referat 2 - Standesamt und Staatsbürgerschaft
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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