Wichtig zu wissen
Eine Hauptwohnsitzbestätigung ermöglicht es obdachlosen Menschen den Mittelpunkt der Lebensbeziehung im Gemeindegebiet nachzuweisen. Die Hauptwohnsitzbestätigung kann vom Meldeservice ausgestellt werden, wenn der obdachlose Mensch seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet der Stadt Graz hat.
So funktioniert es
Dazu muss der obdachlose Mensch eine Kontaktstelle im Gebiet der Stadt Graz nennen, die von ihm regelmäßig aufsucht wird (z. B.: private Kontaktadresse, Obdachloseneinrichtung).
Die Kontaktstelle kann auch als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes bezeichnet werden.
Dazu muss aber die verfügungsberechtigte Person der Kontaktstelle ihre Zustimmung geben.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5151
E-Mail: meldebehoerde@stadt.graz.at
nur nach Terminvereinbarung