Wichtig zu wissen
Seit Oktober 2004 ist eine EU-Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Hunde, Katzen und Frettchen, wenn sie im Reiseverkehr von ihren BesitzerInnen mitgenommen werden, eine Kennzeichnung aufweisen müssen. Aus Tierschutzgründen ist der Mikrochip zu empfehlen.
In der Novelle des Tierschutzgesetzes vom Jahr 2008 ist diese verpflichtende Kennzeichnung für Hunde vorgesehen.
So funktioniert es
Der Mikrochip wird ambulant auf der linken Halsseite des Tieres implantiert. Der darauf befindliche Zahlencode wird vom Tierarzt in einer zentralen Datenbank registriert und hilft, den Besitzer/die Besitzerin eines entlaufenen Tieres leichter aufzufinden. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels Mikrochips von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
Fristen + Termine:
Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mit einem Transponder zu kennzeichnen. Zusätzlich ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe amtlich zu melden. Solche Registrierungen werden in der Regel vom Tierarzt, der den Mikrochip implantiert hat, auf Verlangen durchgeführt.