Ordnungsgemäße Verbringung
So traurig der Verlust eines treuen Begleiters ist: Nach dem Tod eines Haustieres muss auch für die ordnungsgemäße Verbringung gesorgt werden.
Nach dem Ableben eines Tieres haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen Ihren Tierarzt mit dem ordnungsgemäßen Verbringen des Tieres.
- Sie bringen den toten Tierkörper in die Tierkörpersammelstelle der Stadt Graz. Diese Sammelstelle steht für tote Tierkörper bis zu 30 kg zur Verfügung. Sie finden sie am Mur-seitigen Zugang zum Grazer Schlachthof (Lagergasse 158).
Tierbestattung
Wenn Sie Ihr Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten möchten, können Sie sich an einen Tierfriedhof wenden, beispielsweise:
- aevum Tierkrematorium & Bestattung Graz
Grabenstraße 28, 8010 Graz
+43 316 261783 - rund um die Uhr für Sie erreichbar
- Tierkrematorium Lebring
Pusnik-Reininger GmbH
Südbahnweg 23
8403 Lebring
Tel.: +43 699 10540911 (an 365 Tagen im Jahr von 0 bis 24 Uhr)
- Tierfriedhof Pirka
Packer Bundesstraße 220, 8054 Pirka
Tel.: +43 316 683 162 oder +43 664 20 49 633 - aevum Tierkrematorium & Bestattung
Mühlgasse 79, 8200 Gleisdorf
Tel.: +43 3112 21598 - rund um die Uhr für Sie erreichbar