Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für den Ankauf umweltfreundlicher Fahrzeugflotten mit dem Ziel der Reduktion gesundheitsschädlicher Abgase und der weiteren Verbesserung der Luftqualität im Grazer Stadtgebiet.
Wichtig zu wissen
- Förderwerber:innen können gewerbliche Unternehmen oder karitative Vereine und Institutionen sein, die
- das Taxigewerbe oder Mietwagen im Taxibetrieb (überwiegend) betreiben oder
- für die Stadt Graz soziale Dienste im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes verrichten.
- Gefördert werden Autos mit ausschließlich elektrischem Antrieb mit einem Zuschuss von 3.000 Euro.
- Pro Förderungswerber:in ist innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren 1 Fahrzeug förderbar.
- Der Förderungsgegenstand muss bestimmungsgemäß in Funktion sein und ein gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag mit einem Datum ab 01.01.2025 vorliegen.
- Die Erstzulassung bzw. Anmeldung des Fahrzeuges auf den/die Förderungswerber:in darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
- Für Fahrzeuge, welche auf Wechselkennzeichen gemeldet sind, kann keine Förderung gewährt werden.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über eine aufrechte Konzession
- Gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag mit Datum ab 1.1.2025
- Zahlungsbeleg
- Zulassungsschein
Fristen und Termine:
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at