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Umweltförderung Umweltfreundliche Fahrzeugflotten

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für den Ankauf umweltfreundlicher Fahrzeugflotten mit dem Ziel der Reduktion gesundheitsschädlicher Abgase und der weiteren Verbesserung der Luftqualität im Grazer Stadtgebiet.

Wichtig zu wissen

  • Förderwerber:innen können gewerbliche Unternehmen oder karitative Vereine und Institutionen sein, die
  • das Taxigewerbe oder Mietwagen im Taxibetrieb (überwiegend) betreiben oder
  • für die Stadt Graz soziale Dienste im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes verrichten.
  • Gefördert werden Autos mit ausschließlich elektrischem Antrieb mit einem Zuschuss von 3.000 Euro.
  • Pro Förderungswerber:in ist innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren 1 Fahrzeug förderbar.

  • Der Förderungsgegenstand muss bestimmungsgemäß in Funktion sein und ein gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag mit einem Datum ab 01.01.2025 vorliegen.
  • Die Erstzulassung bzw. Anmeldung des Fahrzeuges auf den/die Förderungswerber:in darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
  • Für Fahrzeuge, welche auf Wechselkennzeichen gemeldet sind, kann keine Förderung gewährt werden.

 

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über eine aufrechte Konzession
  • Gültiger Kauf-, Kredit- oder Leasingvertrag mit Datum ab 1.1.2025
  • Zahlungsbeleg
  • Zulassungsschein

Fristen und Termine:

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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