Wichtig zu wissen
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen
- Taxiunternehmen
- Mietwagen im Taxibetrieb
- Erbringer:innen von sozialen Diensten für die Stadt Graz im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes
beim Ankauf von Elektro-Fahrzeugen (Autos) eine Förderung für Neufahrzeuge.
- Die Förderhöhe beträgt bis zu 3.000 Euro.
Diese Förderung gilt nicht für Privatpersonen, die sich umweltfreundliche Fahrzeuge kaufen!
Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten vom 14.11.2024
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
So funktioniert es + Formular
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
Ist die Förderung genehmigt, so ist noch vor der Auszahlung der Förderung ein fotografischer Nachweis zu erbringen, dass der Aufkleber der Stadt Graz nach deren Vorgaben am geförderten Fahrzeug angebracht ist.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
- Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
- Für die Bearbeitung des Förderantrages sind die Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben.
Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)
Fristen und Termine:
Die gültige Erstzulassung bzw. Anmeldung des ggst. Fahrzeuges darf nicht älter als 3 Monate sein.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at