Wichtig zu Wissen
Wahlkarten können ab sofort ausgestellt und wie unten beschrieben beantragt werden:
- Persönlich bis 7. Juni 2024 um 12 Uhr
Kommen Sie in eine unserer Servicestellen (ausgenommen Tummelplatz) von Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr (am 7. Juni bis 12 Uhr) oder in das Amtshaus, Innenhof, Pass- und Urkundenservice, von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr (am 7. Juni bis 12 Uhr).
Bitte nehmen Sie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit!
Die Stimmabgabe und Rückgabe der Wahlkarte kann direkt vor Ort erfolgen.
- der Online-Antrag war bis 5. Juni 2024 - Mitternacht - möglich.
Die Beantragung einer Wahlkarte muss immer von der wahlberechtigten Person selber gestellt werden.
Für die Abholung kann einer beliebigen Person eine Vollmacht erteilt werden. Diese Vollmacht muss für jede Wahl explizit erteilt werden. Generalvollmachten sowie Handlungen durch Erwachsenenvertreter dürfen nicht berücksichtigt werden. Vorlagen im Downloadbereich.
Das zuständige Wahllokal für den Wahlsonntag kann über die ab 21.5. verteilten amtlichen Wahlinformation oder über die Wahllokalsuche festgestellt werden.
Wer darf wählen?
Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind jene Personen wahlberechtigt,
- welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Graz,
- und am 26. März 2024 den Hauptwohnsitz in Graz hatten und
- spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
- Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl wird zum Stichtag 26. März 2024 erstellt.
- Personen, die zwischen dem 26. März 2024 (Stichtag) und dem 9. Juni 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.
Fristen + Termine
Frist für die Eintragung als Unionsbürger:in: | 26. März 2024 |
Frist für die Eintragung als Auslandsösterreicher:in: | 25. April 2024 |
Unterstützung von Wahlvorschlägen: | 26. März bis 26. April 2024 (8.00 bis 16.00 Uhr) |
Verteilung der Hauskundmachung: | Anfang bis Mitte April 2024 |
Beschwerde- und Berichtigungsverfahren: | 19. April bis 25. April 2024 |
Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: | Mitte Mai 2024 |
online Wahlkartenantrag: | Mitte April bis 5. Juni 2024 |
Versand von Wahlkarten: | Mitte Mai bis 5. Juni 2024 |
Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: | Mitte Mai bis 7. Juni 2024 (12 Uhr) |
Öffnungszeiten der Grazer Wahllokale am 9. Juni 2024: | voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr |
online Wahllokal-Suche | folgt |
Wählen am Wahlsonntag
- Am 9. Juni 2024 mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.) das zuständige Wahllokal aufsuchen.
- wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
- Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.
Downloadbereich und weiterführende Links
Kontakt
Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at