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Graz ist Baukultur

Förderung des Wettbewerbswesen

Bei Bauvorhaben ab einer Größenordnung von 3.000 m2 (Bruttogeschoßfläche) hat der Gemeinderat die Durchführung eines geladenen Architekturwettbewerbs nach dem Grazer Modell beschlossen. Die Stadt Graz unterstützt private Investor:innen bei der Durchführung dieses Wettbewerbsverfahren und stellt die städtebaulichen Rahmenbedingungen (Stadtplanung, Verkehrsplanung, Grünraum- und Freiraumplanung) zur Verfügung.

Die detaillierten Grundlagen zur Umsetzung der Wettbewerbsverfahren nach dem Grazer Modell können dem Leitfaden Grazer Modell - Architekturwettbewerbe der Stadt Graz entnommen werden.

Eckdaten Grazer Modell

  • Schwellenwert für die Projektgröße: ab 3.000 m² Bruttogeschoßfläche. (Bei städtebaulich prägnanten Projekten bzw. Liegenschaften auch unter 3.000 m² BGF möglich.)
  • Die Anzahl der Teilnehmer:innen am Wettbewerb ist abhängig von der Projektgröße: Mindestens 6 Teilnehmer:innen; davon werden je 3 Teilnehmer:innen vom Investor und von der Stadt Graz nominiert; die Stadt bedient sich bei ihrer Nominierung eines Vorschlages der Ziviltechniker:innenkammer, wobei hier ein entsprechender Anteil jüngerer Architekt:innen berücksichtigt wird.

  • Die Jury umfasst mindestens 6 Mitglieder; davon werden je 2 Mitglieder vom:von der Investor:in und der Stadt nominiert, ein weiteres Mitglied wählt der:die Investor:in aus einem Vorschlag der Ziviltechniker:innenkammer. Der Fachbeirat für Baukultur nominiert außerhalb der Grazer Altstadterhaltungsgesetz-Schutzzone ein Beiratsmitglied zur Teilnahme an der Jury.

  • Bei Projekten über 5.000 m² kann die Jury im gegenseitigen Übereinkommen vergrößert werden.

  • Kosten und Honorierung: Die Stadt Graz trägt ausschließlich die Kosten der Vertreter:innen der Stadtverwaltung. Die privaten Investor:innen bzw. Bauwerber:innen tragen die übrigen Verfahrenskosten, sowie die Kosten der Aufwandsentschädigungen und Preisgelder (siehe Regelung im Leitfaden Grazer Modell).

Ab 15.000 m2 BGF sind generell 2-stufige offene Wettbewerbe nach WSA (Wettbewerbsstandard Architektur) durchzuführen, wobei als Grundlage für große Areale mit komplexen städtebaulichen Rahmenbedingungen, als Vorstufe eines Wettbewerbs zur Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenbedingungen, ein kooperatives städtebauliches Planungsverfahren durchgeführt werden kann.

Kontakt

Stadtbaudirektion Graz
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3501
E-Mail: stadtbaudirektion@stadt.graz.at

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