Prostitutionsausweis
Eine Einrichtung des Gesundheitsamtes der Stadt Graz zur Durchführung der gesetzlich geforderten Untersuchungen, um bestimmte Geschlechtskrankheiten und HIV bei Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, rechtzeitig zu erkennen.
Prostituierte haben sich alle 6 Wochen einer Abstrichuntersuchung und bei jedem zweiten Untersuchungstermin zusätzlich einer Blutabnahme zu unterziehen. Außerdem erfolgt zu Beginn der Tätigkeit und bei Bedarf auch bei jeder weiteren Untersuchung eine medizinische und soziale Beratung.
Ergibt die Erstuntersuchung, dass keine der untersuchten Krankheiten vorliegt, wird ein amtlicher Lichtbildausweis (Prostitutionsausweis) ausgestellt, bei jeder weiteren Untersuchung erfolgt eine Eintragung im Ausweis.