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Menschenrechtsbeirat in Graz

Begleiten und beraten

Logo Menschenrechtsbeirat

Mit der Einrichtung des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz am 12. April 2007 wurde ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung der Menschenrechtsstadt Graz verwirklicht. Der Beirat soll den Weg der Menschenrechtsstadt Graz kritisch begleiten und mit Evaluierungen und Ratschlägen unterstützen. Die vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin nominierten Mitglieder aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Justiz, Exekutive und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sind ehrenamtlich tätig.

Sitzungstermine

2023: 24.01.2023 | 28.03.2023 | 06.06.2023
2022: 25.01.2022 | 19.04.2022 | 28.06.2022 | 04.10.2022 | 29.11.2022
2023: 03.10.2023 | 27.11.2023
2024: 23.01.2024 | 16.04.2024 | 11.06.2024 | 08.10.2024 | 03.12.2024

Menschenrechtsforum „Gelebte Kultur der Menschenrechte“

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 22 Jahre Menschenrechtsstadt  Graz - das Jahr 2023 markiert gleich zwei große Jubiläen, welche die gelebte Kultur der  Menschenrechte in der Stadt Graz nachhaltig prägen. Im Zeichen dieser besonderen Anlässe lud der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz gemeinsam mit der  Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Steiermark und Kärnten und dem Volkskundemuseum des Universalmuseums Joanneum zum ersten Menschenrechtsforum ein.

Lesen Sie mehr über: Menschenrechtsforum „Gelebte Kultur der Menschenrechte"

Schwerpunkte

  • Menschenrechtsberichte der Stadt Graz
    Der Menschenrechtsbeirat erstellt seit 2007 jährlich einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Graz. Beiträge aus Magistratsabteilungen und Zivilgesellschaft fließen in den Bericht ein und bilden die Basis für Empfehlungen an Politik und Verwaltung.

  • Jugendprojekt "Kenne deine Rechte"
    Die Jugendplattform des Menschenrechtsbeirates, online seit 2010, bietet grundlegende Informationen zu Menschenrechten und veröffentlicht wöchentlich einen Beitrag zu einem aktuellen menschenrechtlichen oder gesellschaftspolitisch relevanten Thema. Jugendliche bilden das ehrenamtliche Redaktionsteam, die Projektorganisation erledigt die Geschäftsstelle des Beirates.

  • Wahlkampfmonitoring
    Seit dem Gemeinderatswahlkampf 2007/08 beauftragt die Stadt Graz den Menschenrechtsbeirat mit der Wahlkampfbeobachtung, um sicherzustellen, dass der Wahlkampf nicht auf Kosten von Menschenrechten geht. Auf der Website sind alle wahlkampfbezogenen Beiträge abzurufen.

  • Stellungnahmen und Materialien

Kontakt

Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz

Europäisches Trainings- und Forschungszentrum
für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz)
Elisabethstraße 50B
8010 Graz

Tel.: +43 316 380 1536
E-Mail: menschenrechtsbeirat@etc-graz.at
Homepage: www.etc-graz.eu

Aufgaben des Menschenrechtsbeirates

Die Hauptaufgaben des Menschenrechtsbeirates sind:

  • Der Menschenrechtsbeirat hat die Rolle eines „Kompasses", der das Erreichen der Etappenziele auf dem Weg der Menschenrechtsstadt sichern soll.
  • Der Menschenrechtsbeirat erstellt jährlich einen Bericht über die Situation der Menschenrechte in Graz, die dem/der Bürgermeister/in, den Mitgliedern des Stadtsenats und dem Gemeinderat zugeleitet wird.
  • Der Menschenrechtsbeirat berät im Bereich der Menschenrechte den/die Bürgermeister/in sowie die Mitglieder der Stadtregierung, den Gemeinderat und den dort zuständigen Verfassungs- und Menschenrechtsausschuss.
  • Der Menschenrechtsbeirat berichtet über seine Aktivitäten an den/die Bürgermeister/in, der/die diesen Bericht den Mitgliedern des Stadtsenats und dem Gemeinderat zuleitet. Dieser Bericht, der auch dissensuale Punkte der Beiratsmitglieder enthalten kann, ist öffentlich. Der Beirat kann darüber hinaus regelmäßig oder bei Bedarf den/die Bürgermeister/in sowie die Mitglieder der Stadtregierung, den Gemeinderat, den zuständigen Ausschuss sowie die Öffentlichkeit über seine Aktivitäten informieren.
  • Der Menschenrechtsbeirat kann jederzeit zu aktuell relevanten Ereignissen Stellung beziehen und die Öffentlichkeit informieren.
  • Für die Erreichung seiner Ziele sucht der Menschenrechtsbeirat die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Personen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben sowie für die Menschenrechtsarbeit von Bedeutung sind.

Detailinfos finden Sie hier: Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats ist auf Grundlage der Geschäftsordnung vom 6. Juni 2007 idF vom 12.6.2013 das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC Graz).

Neben der administrativen Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Menschenrechtsbeirates fungiert sie als zentrale Koordinations- und Anlaufstelle sowie als Schnittstelle für Kommunikation. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit bildet auch die Organisation und inhaltliche Betreuung der Arbeitsgruppen des Menschenrechtsbeirates. Die Geschäftsstelle ist mit der Erstellung und Koordination des Berichts an die Stadtregierung und den Gemeinderat über die Situation der Menschenrechte in Graz betraut worden. Zudem leitet die Geschäftsstelle das Jugendprojekt KENNE DEINE RECHTE.

Die Leitung der Geschäftsstelle obliegt Klaus Starl, Referentinnen sind Alexandra Stocker, Livia Perschy und Wanda Tiefenbacher.

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