Protokoll der 5. Sitzung am 7. April 2011 von 16 bis 18.30 Uhr, Rathaus
Anwesende: Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch (stellvertretender Vorsitzender), DI Dr. Kajetan Beutle (Bürgermeisteramt), Wolf-Timo Köhler (Stadtbaudirektion-Ref. BürgerInnenbeteiligung), Hilde Zink (Stadtbaudirektion-Ref. BürgerInnenbeteiligung), Dr. Walther Nauta (Präsidialabteilung), Dr. Erika Zwanzger (Magistratsdirektion)
Mitglieder: Ing. Raimund Berger, Dr. Johann Eder, Dr. Franz-Josef Krysl, Rosemarie Feistritzer, Dr. Gerhild Hansen, Margit Schaupp, Dr. Elmar Ladstädter
Vom Vorsitzenden nominierte Mitglieder: Mag. Bernhard Seidler, Mag. Elke Jantscher-Schwarz (entschuldigt), DI Daniel Kampus (entschuldigt), DI Jördis Tornquist (entschuldigt)
Nach erfolgter Begrüßung durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch wird über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiert und diskutiert.
Tagesordnungspunkt 1 - Einbindung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung
Im Prozess der Revision des Stadtentwicklungskonzeptes wurde dem Beirat eine Einbindung im Zuge eines gemeinsamen Termins mit der Stadtplanung nach dem Auflagebeschluss zugesagt (lt. Protokoll der Sitzung des Beirates vom 27. April 2010). Dieser Termin hat am 16. März 2011 stattgefunden. Der Beirat hätte sich jedoch eine Diskussionsmöglichkeit von eingebrachten Punkten und Anliegen bereits im Vorfeld der Auflage des Entwurfes gewünscht. Bei der Erarbeitung der Richtlinien für eine „BürgerInnenbefragung" haben 4 Gesprächstermine des Beirates mit dem Bürgermeisteramt und der Präsidialabteilung stattgefunden. Gegenstand der Besprechungen war ein Erstentwurf der Richtlinien des Präsidialamtes. Der Beirat kritisiert jedoch, dass keine Einbindung bereits bei der Erstellung des Erstentwurfes erfolgte. Wesentliche eingebrachte Änderungsvorschläge des Beirates seien in den zur Beschlussfassung gelangten Richtlinien nicht berücksichtigt worden. In der Geschäftsordnung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung sind Aufgabenstellungen des Beirates aufgeführt, von Mag. Seidler wird jedoch stellvertretend für die 4 von der Stadt Graz nominierten Fachbeiräte kritisiert, dass insbesondere für Ihre Tätigkeit bisher keine klare Aufgabendefinition durch die Stadt Graz erfolgte.
Ergebnis: Zur Klärung von Kritikpunkten betreffend die Erarbeitung der Richtlinie für die „BürgerInnenbefragung" wird ein gesonderter Gesprächstermin mit Beiratsmitgliedern und dem Präsidialamt stattfinden. Das Bürgermeisteramt wird zur Fragestellungen „Aufgabendefinition" einen Gesprächstermin mit den 4 Fachbeiräten organisieren. Betreffend „Einbindung des Beirates" wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen der Stadt und Beiratsmitgliedern, eingerichtet:
Erwartungshaltung des Beirates/welche Projekte sind von Interesse bzgl. Einbindung entsprechend GO des Beirates. Formale Abläufe bei der Einbindung des Beirates. Bei welchen Projekten wird seitens der Stadt Graz eine Einbindung des Beirates gewünscht.
Tagesordnungspunkt 2 - Salzburger Modell
Dr. Eder stellt das Salzburger Modell für direkte Demokratie vor (Information wurde den Anwesenden ausgeteilt). Ergebnis: Die Präsidialabteilung wird mit der Stadt Salzburg Kontakt aufnehmen und über den aktuellen Stand einen Bericht dem Beirat für BürgerInnenbeteiligung übermitteln.
Tagesordnungspunt 3 - Amtsverschwiegenheit
Für BürgerInnen ist es nach Wahrnehmung des Beirates oftmals nicht nachvollziehbar, in welchen Fällen MitarbeiterInnen der Verwaltung trotz der „Auskunftspflicht" keine Auskünfte erteilen dürfen. Es kann ohne Erläuterung von gesetzlichen Rahmenbedingungen der Eindruck entstehen, dass die „Amtsverschwiegenheit" vorgeschoben wird. MitarbeiterInnen der Verwaltung müssen die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachten und dürfen im Rahmen der Amtsverschwiegenheit z.B. grundsätzlich keine Auskünfte an Dritte über laufende behördliche Verfahren geben.
Ergebnis: Im Spannungsfeld Auskunftspflicht/Amtsverschwiegenheit ist eine Lockerung der Amtsverschwiegenheit nur über die Bundesgesetzgebung möglich. Eine diesbezügliche Diskussion läuft derzeit.
Tagesordnungspunkt 4 - Zwischenbericht über die Bearbeitung der Projekte von „Zeit für Graz“
Herr Ing. Berger: Präsentation des aktuellen Standes der Projektbearbeitung.
Ergebnis: Es werden keine weiteren Arbeitskreise organisiert. Das Referat für BürgerInnenbeteiligung wird die offenen Themen mit den zuständigen MitarbeiterInnen der Fachabteilungen direkt bearbeiten. Themen die auf Verwaltungsebene nicht abgearbeitet werden können, werden an die zuständigen StadtsenatsreferentInnen herangetragen. Die Themen aus der Konsenskonferenz „Murpotentiale" (ausgenommen das Projekt „Vogelschutz im Norden) werden vorerst zurückgestellt. Dies geschieht auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Grünstadt, der Beirat schließt sich dieser Empfehlung an. Fertigstellung eines Zwischenberichtes bis zur Sitzung des Beirates im Juli. Vorschlag Beirat: Veranstaltung im Herbst 2011, um die bisherigen Ergebnisse des Projektes „Zeit für Graz" zu präsentieren. Einladung an die Grazer Bevölkerung, insbesondere Bürgerinitiativen, Mitwirkende aus den Konsenskonferenzen, Bezirksvorstehungen, Verwaltung und Politik.
Tagesordnungspunkt 5 - Budgetmittel/„Zeit für Graz“ - Budget
Ergebnis: Aufstellung wird den Anwesenden ausgegeben.
Tagesordnungspunkt 6 - Offene Beiratssitzung 2011
Ergebnis: Keine Koppelung der Veranstaltungen Endpräsentation der Ergebnisse aus „Zeit für Graz" und offene Beiratssitzung.
Offene Beiratssitzung: Terminaviso 18.10.2011, 16 bis 19 Uhr Inhalt/Themenoptionen: Neuwahl der Beiratsmitglieder; BürgerInnenbeteiligung: E-Partizipation, Bürgerhaushalt,...
Tagesordnungspunkt 7 - Weitere Termine
Ergebnis: Nächste Beiratssitzung am 11. Juli 2001, 16 bis 18 Uhr, Graz-Rathaus.
Tagesordnungspunkt 8 - Allfälliges
Frau Köksal präsentiert den aktuellen Stand der Bearbeitung für die „Wellcome-Broschüre", für die bereits ein Betrag von € 95.000,-- aus dem „Zeit für Graz"-Budget bereitgestellt wurde. Ein zusätzlicher Mittelbedarf von € 65.000,-- wird benannt und die Frage nach Bereitstellung dieser Mittel aus dem „Zeit für Graz"-Budget geäußert. Der Beirat für BürgerInnenbeteiligung hat die Bereitstellung weiterer Mittel als „Anschubfinanzierung" der erstmaligen Erstellung aus dem Zeit für Graz Budget grundsätzlich befürwortet. Die Folgefinanzierung ist noch nicht gesichert, diese muss über ein gesondertes Budget erfolgen.