• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf LinkedIn teilen
  • Auf Facebook teilen

Volksbegehren

Wichtig zu wissen

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.

Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Registrierung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres
  2. Sammeln von mind. 8.969 Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren")
  3. Einbringung des Einleitungsantrages der Betreiber für die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens
  4. Bundesministerium für Inneres legt einen achttägigen Zeitraum (Eintragungsverfahren) fest, in dem das Volksbegehren nochmals zu erweiterten Öffnungszeiten zur Unterschrift aufliegt.

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

So funktioniert es

Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.

Die Unterstützungserklärung kann

  • bei jeder beliebigen Gemeindebehörde, persönlich, in Form einer Unterschrift auf dem entsprechenden Formular oder
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria) erfolgen.

In Graz werden Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren

  • in den Servicestellen der Stadt Graz bestätigt. Zugang auch ohne Terminvormerkung möglich.
  • Weiters werden auch im Amtshaus, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 3. Stock, Zimmer 357, Unterstützungserklärungen bestätigt. Zugang auch ohne Terminvormerkung möglich.
    Öffnungszeiten:
    • Montag bis Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr sowie
    • Montag von 13.00 bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung bestätigt.

Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.

Notwendige Unterlagen

  • persönliches Erscheinen
  • amtlicher Lichtbildausweis

Fristen + Termine: Keine

Kosten: Keine

Kontakt

Organisationsteam Wahlen
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Übersicht der aktuellen Volksbegehren

Unter nachstehendem Link sind beim Bundesministerium für Inneres registrierte Volksbegehren gelistet.

https://www.bmi.gv.at/411/

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle