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Umweltförderung Fahrradabstellanlagen

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Errichtung von neuen Fahrradabstellanlagen mit dem Ziel die Fahrradnutzung und die Verbesserung der Luftgüte im Stadtgebiet weiter voranzutreiben.

Wichtig zu wissen

Gefördert werden:

  • Fahrradständer ohne Überdachung mit 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 35 Euro pro Fahrradabstellplatz.
  • Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 470 Euro pro Fahrradabstellplatz.

  • Bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes wird ein zusätzlicher einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro gewährt.
  • Bei nachweislicher Reduktion rechtmäßig bestehender PKW-Stellplätze bei Unternehmen wird ein zusätzlicher einmaliger Bonus in Höhe von 150 Euro pro aufgelassenem PKW-Abstellplatz gewährt. 

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
  • Berechtigungsnachweis gem. §5 Abs 3 der Förderungsrichtlinie.
  • Fotonachweis.
  • Bei zusätzlicher Förderung durch das Land Steiermark beachten Sie §12 der Förderungsrichtlinie

Fristen + Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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