Wichtig zu wissen
Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellanlagen für mind. 10 Fahrräder (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten.
Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Fahrradabstellanlagen vom 14.11.2024
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
So funktioniert es + Formular
Die Antragsbearbeitung vereinfacht sich, wenn das Land Steiermark bereits gefördert hat. Ein zusätzlicher Bonus wird bei nachgewiesener Nutzung von Ökostrom und bei Reduktion eines PKW-Abstellplatzes gewährt.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Government nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Fristen + Termine
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at