Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Förderansuchen können wir bis auf weiteres
KEINE NEUEN FÖRDERANTRÄGE entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.
Wichtig zu wissen
Für die Anschaffung von betrieblichen sowie privaten (Vereine und Hausgemeinschaften von mind. 3 Haushalten) Lastenfahrrädern (Transportfahrrädern) gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Kommission).
Richtlinie für die Förderung von Lastenfahrrädern vom 16.11.2023
So funktioniert es + Formular
Gefördert wird mit 50 % der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Rad.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Fristen + Termine
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema „Mobilität mit einem Lastenfahrrad" in der Stadt Graz bekommen sie u.a. unter:
Das Lastenrad Graz: https://www.das-lastenrad.at/
Verleihstation Jugend am Werk: http://jaw.or.at
Culture Exchange Graz: Culture Exchange Graz auf Facebook
Radland Steiermark: www.radland.steiermark.at
Sollten auch Sie hilfreiche, fachspezifische Infos zur Mobilität mit dem Lastenfahrrad haben, können Sie sich gerne im Umweltamt melden.