• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Umweltförderung Fahrräder: Lastenfahrräder

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Förderansuchen können wir bis auf weiteres
KEINE NEUEN FÖRDERANTRÄGE entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

Wichtig zu wissen

Für die Anschaffung von betrieblichen sowie privaten (Vereine und Hausgemeinschaften von mind. 3 Haushalten) Lastenfahrrädern (Transportfahrrädern) gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Kommission).

Richtlinie für die Förderung von Lastenfahrrädern vom 16.11.2023

So funktioniert es + Formular

Gefördert wird mit 50 % der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Rad.

Förderantrag online

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema „Mobilität mit einem Lastenfahrrad" in der Stadt Graz bekommen sie u.a. unter:

Das Lastenrad Graz: https://www.das-lastenrad.at/

Verleihstation Jugend am Werk: http://jaw.or.at

Culture Exchange Graz: Culture Exchange Graz auf Facebook

Radland Steiermark: www.radland.steiermark.at 

Sollten auch Sie hilfreiche, fachspezifische Infos zur Mobilität mit dem Lastenfahrrad haben, können Sie sich gerne im Umweltamt melden.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle