Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Anschaffung von Transportfahrrädern mit dem Ziel, die Fahrradnutzung und die Verbesserung der Luftgüte im Stadtgebiet weiter voranzutreiben.
Wichtig zu wissen
Gefördert werden 50 % der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von:
- 1.000 Euro je Transportfahrrad mit Motor
- 800 Euro je Transportfahrrad ohne Motor
Förderwerber:innen können Unternehmen, Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, oder Vergleichbares) oder Privatpersonen sein.
Voraussetzungen:
- Das Transportfahrrad muss in der Liste der förderbaren Transportfahrräder enthalten sein. Die Liste wird einmal im Quartal evaluiert und angepasst.
- Das Transportfahrrad hat der Beförderung von Lasten überwiegend im Stadtgebiet von Graz zu dienen.
- Der Ankauf des Fördergegenstandes hat über den einschlägigen Fachhandel zu erfolgen.
- Das Transportfahrrad muss der ständigen Nutzung dienen.
Nicht gefördert werden:
- (Elektro) - Fahrräder, die lediglich einen verstärkten Rahmen sowie verstärkte Gepäcksträger bei gleichzeitig herkömmlicher Bauart aufweisen,
- permanent elektrisch betriebene Spezialräder,
- (Elektro-)Transportfahrräder, deren Transportfläche oder Transportbox eine Nutzlast von weniger als 60 kg haben,
- selbst gebaute oder selbst zusammengebaute (Elektro-)Transportfahrräder,
- Zubehörteile oder Umbausätze.
Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Fotonachweis.
Fristen + Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at