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Landes-Sicherheitsgesetz Alkoholverbot Innenstadt

GZ.: A17-009850/2012


Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 30.03.2012 bezüglich des Verbotes des Alkoholkonsums im innerstädtischen Bereich.

Auf Grund des § 1 Abs 2 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes vom 18. Januar 2005 (StLSG), LGBl. Nr. 24/2005 idF LGBl. Nr. 95/2007, wird verordnet:


§ 1
 

Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Planwerk).
 

§ 2
 

(1)     Innerhalb der im Planwerk durch eine rote Linie abgegrenzten öffentlichen Straßen und Plätze ist der Konsum von Alkohol verboten.  

(2)     Dieses Verbot gilt nicht bei behördlich genehmigten Veranstaltungen sowie bei Ausschank von Alkohol in Gastgärten und an den Markständen.


§ 3
 

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz folgenden Tage in Kraft.

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