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Energiekostenzuschuss für SozialCard-Inhaber:innen

04.03.2025

Dieses Jahr...

...beträgt der Energiekostenzuschuss 110 Euro pro Haushalt. Der Zuschuss muss nicht eigens beantragt werden.

Anspruch haben Personen, die eine SozialCard besitzen, die bis 21. März 2025 oder länger gültig ist.

Der Zuschuss wird zwischen dem 24. März 2025 und 28. März 2025 auf das bekannt gegebene Konto überwiesen.

Hinweis

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, geben Sie dies dem Referat SozialCard bis spätestens 21. März 2025 bekannt. Ansonsten können wir den Energiekostenzuschuss nicht überweisen.

Auch wenn Sie ihre Bankverbindung bereits anderen Referaten im Sozialamt bekannt gegeben haben, müssen Sie die neue Bankverbindung dem Referat SozialCard mitteilen.

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