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Sonstige Ausnahmegenehmigungen

Wichtig zu wissen

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Straßen mit Gewichtsbeschränkung, zum Befahren von Fußgängerzonen, zum Abstellen bzw. Parken auf Gehsteigen, zum Parken bzw. Halten in Halte- und Parkverbotszonen, vom Nachtfahrverbot und vom Samstags-, Sonntags- u. Feiertagsfahrverbot (gemäß § 45 Abs.1, 2 und 3 und § 62 Abs. 4 StVO) können im Straßenamt beantragt werden. Ebenso kann um Ausnahmegenehmigungen gem. §§ 8 und 9 IG-L Maßnahmenverordnung angesucht werden.

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen

Kopie des Zulassungsscheins

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Verwaltungsabgaben, feste Gebühren

Kontakt

Straßenamt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Derzeit findet kein persönlicher Parteienverkehr statt. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

Ansprechperson

Bernd Kovacic

Tel.: +43 316 872-3675
Fax.: +43 316 872-3609
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at

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