Wichtig zu wissen
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Straßen mit Gewichtsbeschränkung, zum Befahren von Fußgängerzonen, zum Abstellen bzw. Parken auf Gehsteigen, zum Parken bzw. Halten in Halte- und Parkverbotszonen, vom Nachtfahrverbot und vom Samstags-, Sonntags- u. Feiertagsfahrverbot (gemäß § 45 Abs.1, 2 und 3 und § 62 Abs. 4 StVO) können im Straßenamt beantragt werden. Ebenso kann um Ausnahmegenehmigungen gem. §§ 8 und 9 IG-L Maßnahmenverordnung angesucht werden.
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
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Ansprechperson
Bernd Kovacic
Tel.: +43 316 872-3675
Fax.: +43 316 872-3609
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