Wichtig zu wissen
Kinder können im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung bei der Landespolizeidirektion Steiermark die Fahrradprüfung abgelegen. Danach erhalten sie vom Straßenamt den Fahrradausweis ausgestellt.
So funktioniert es
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
- Antrag des gesetzlichen Vertreters (Formular wird von der Schule an die Eltern ausgegeben)
- Zuständige Behörde: die Bezirkshauptmannschaft (Antrag mit Foto des Kindes wird von der Schule an die BH geschickt)
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
- Vor Erteilung der Bewilligung muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Notwendige Unterlagen
Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen werden im Zuge der Ausbildung von der Schule an die Eltern ausgegeben.
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
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