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Bebauungsgrundlagen gemäß §18 Stmk. BauG

Wichtig zu wissen

Die Bebauungsgrundlagen gemäß § 18 Stmk. Baugesetz legen die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft vor der Bauplanung fest. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Planunterlagen nach diesen Festlegungen auszurichten und es entsteht Rechtssicherheit für die Bauplanung. Der Antrag für die Festlegung der Bebauungsgrundlagen kann im Stadtplanungsamt gestellt werden. Das Stadtplanungsamt erstellt dazu ein städtebauliches Gutachten. Der nachfolgende Bescheid wird von der Bau- und Anlagenbehörde erstellt.

Formular zum Herunterladen

Notwendige Unterlagen

Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen anzuschließen:

Lageplan 2-fach, mindestens Maßstab 1:1000, mit einer Darstellung der für die Bebauung in Aussicht genommenen Grundstücke (ohne den geplanten Gebäuden), einschließlich der an den Bauplatz angrenzenden Grundflächen, jeweils mit den darauf befindlichen Gebäuden und deren Geschossanzahl.
Der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz in Form einer amtlichen Grundbuchsabschrift oder in einer anderen rechtlich gesicherten Form, jeweils nicht älter als 6 Wochen.
Die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Inhabers des Baurechtes (Bauberechtigter).

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