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Aus dem Gemeinderat II

Tagesordnung

14.11.2013
Über die 21 Stücke, die auf der Tagesordnung des heutigen Gemeinderats standen, gab es vielfach schon im Vorfeld Konsens, über manche Punkte wurden aber intensiver diskutiert. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Zehn Änderungen soll es bei der neuesten, der 21. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt geben, z. B.: „Smart City Projekt - Graz Mitte - Waagner-Biró-Straße" (siehe dazu auch obige Information), Aufhebung des Aufschließungsgebietes und Entfall der Bebauungsplanpflicht in der Neuseiersberger Straße, Erschließungsstraße Mühlgangweg, Bootshaus an der Mur oder Kleingartenanlage Salfeldstraße. Ordnungsgemäß wurde der Entwurf von 30. Mai bis 26. Juli zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, alle von der Änderung erfassten Flächen waren beschrieben und graphisch dargestellt. Sieben Einwendungen und sieben Stellungnahmen langten im Stadtplanungsamt ein, wurden dort bearbeitet und teilweise in den Änderungsentwurf eingearbeitet. Die FläWi-Änderung wurde einstimmig beschlossen, nur im Punkt 3, dem Bootshaus an der Mur, stimmten die Grünen dagegen.

www.graz.at/stadtplanung

Zivilrechtsvertrag zur „Smart City Graz Mitte"

Wohnen, Arbeit, Handel, Dienstleistungen, soziale Infrastruktur und Freizeitangebote, Parks und Verkehrsflächen - all das soll auf dem rund 140.000 Quadratmeter großen Areal der künftigen „Smart City Graz Mitte" im Umfeld der Helmut-List-Halle entstehen. Das ehrgeizige Projekt wird vom Klima- und Energiefonds unterstützt; Graz hat als einziges österreichisches Leitprojekt den Zuschlag erhalten. Die erste Förderrate von 617.000 Euro ist bereits ausbezahlt worden. Um das Ziel des nutzungsdurchmischten urbanen Stadtteils festzuschreiben, wird eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Grundeigentümern und Stadt Graz abgeschlossen. Diese Vereinbarung zu unterschreiben, dazu ermächtigte der Gemeinderat heute Bürgermeister Mag. Nagl. Nur "Pirat" Philip Pacanda stimmte dagegen.

www.graz.at/stadtbaudirektion

Rechnungsabschluss Haus Graz 2012

Seit 2011 legt die Finanzdirektion einen „konsolidierten Haushaltsabschluss" vor - also einen umfassenden Überblick über die finanzielle Gesamtsituation des Hauses Graz unter Einschluss des Magistrates, der Beteiligungen und der Eigenbetriebe. Der heute dem Gemeinderat vorgelegte Rechnungsabschluss 2012 des Hauses Graz zeigt, dass der Grazer Stabilitätspakt auf einem guten Weg ist und erste Bewährungsproben bestanden hat. Die finanziellen Ziele konnten 2012 abermals erfüllt bzw. übertroffen werden. Die laufende Gebarung hat nachhaltig ins Plus gedreht, wegen des hohen Investitionsniveaus gab es eine maßvolle Neuverschuldung. Die künftigen Herausforderungen bei der weiteren Umsetzung des Stabilitätspaktes werden sein, Einnahmenblockaden zu beseitigen (z. B. Finanzausgleich neu, Grundsteuerreform), die Ausgabenentwicklung zu bremsen und intensiv über Prioritäten bei den Investitionen zu diskutieren.
Der Rechnungsabschluss zeigt auch Tendenzen auf: Aufgrund von Konjunkturschwächen, Finanzausgleichsblockaden etc. verlangsamt sich das Einnahmenwachstum wieder; das Ausgabenwachstum ist nur mit großer Disziplin zu beherrschen. Die Neuinvestitionsvorhaben für 2013/14 sind abgeschlossen, für die Jahre 2015 bis 2017 gibt es ein „freies" Volumen von ca. 37 Millionen Euro - damit ist aber auch ein Rückstau von Altprojekten zu bewältigen.
Der Nettoschuldenstand beträgt 1,089 Milliarden Euro - inflationsbereinigt stünde die Stadt auf dem Niveau von 2009 (1,035 Mrd. Euro). Bis 2016 wird der Schuldenstand auf 1,323 Milliarden Euro steigen und dann wieder sinken, weil Investitionen aus der laufenden Gebarung gedeckt werden können. Alle Parteien außer der KPÖ gaben dem Rechnungsabschluss ihre Zustimmung.

Obiges Stück wurde gemeinsam mit dem Bericht des Stadtrechnungshofes über die Vorprüfung des Rechnungsabschlusses abgestimmt. Resümee des Stadtrechnungshofes: Das „laufende Haushaltsergebnis" (der Maastricht-Saldo 1) war 2011 und 2012 positiv, der konsolidierte Haushalt wies in beiden Jahren einen Überschuss in der laufenden Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit aus. Nach Investitionen ergab sich - siehe oben - ein moderates Wachstum der Verschuldung. Durch die ambitionierten Investitionen war für die nächsten Jahre mit einer Zunahme der Verschuldung zu rechnen, deshalb muss hier ein strikter Rahmen eingehalten werden.
Für das mit 1. Jänner 2011 begonnene Projekt „Haus Graz" empfiehlt der Stadtrechnungshof, ausstehende Eigentümerentscheidungen in den Bereichen IKT, Immobilien, Abfall und Abwasser zu treffen, damit errechnete Einsparungspotenziale erreicht werden können.
Dieser Beschluss wurde einstimmig getroffen.

www.graz.at/finanzdirektion
www.stadtrechnungshof.graz.at

Neustart für Jugendwohngemeinschaft

Nach den strafrechtlich relevanten Vorfällen in der Jugendwohngemeinschaft der Stadt Graz in der Grabenstraße 90b stand die Schließung der Stelle im Raum. Nun übernimmt der freie Träger „IFF - Institut für Familienförderung GmbH" die sozialpädagogische Einrichtung und will in den nächsten drei Jahren in einem Pilotprojekt ein neues Konzept umsetzen, das in Richtung Familienhaus geht und ambulante und stationäre Hilfe verbinden will. Kurzfristig sollen auch Familien in Krisenzeiten untergebracht werden können. Die für den Neustart nötige Bewilligung, ein Rahmenvertrag mit dem Land Steiermark und die Fördervereinbarung über 222.300 Euro für die Jahre 2014 bis 2016 wurden von allen Parteien mit Ausnahme der KPÖ bewilligt. Die Immobilie wird für die Dauer des Fördervertrages unentgeltlich überlassen, Betriebs- und Wartungskosten des Gebäudes zahlt die Stadt Graz. Die derzeit fünf Beschäftigten werden dem IFF zugewiesen. Das neue Modell ist für die Stadt kostenneutral.

15,85 Millionen Euro für „Sturzgasse Neu"

Die als „Sturzplatz" bekannte rund 30.000 Quadratmeter große Liegenschaft Sturzgasse 5-7 muss dringend neugestaltet und neu bebaut werden. Seit vielen Jahren gab es hier nur kleinere Sanierungen und Adaptierungen; einige Gebäude mussten bereits aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden. Um einen sicheren betrieblichen Ablauf zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben des ArbeiternehmerInnen- und Brandschutzes zu erfüllen, sollen bis 2017 15,85 Millionen Euro für Abbruch und Neubau von Gebäuden, Einrichtung und Inbetriebnahme investiert werden - zum Beispiel in die Werkstätten, Lager und Mannschaftsräume im Service Center Süd. Würde das Projekt nicht umgesetzt, würden sich die Mehrkosten für Reparaturen und Instandhaltungen in den nächsten 25 Jahren auf 16,3 Millionen Euro summieren - also mehr, als die Neustrukturierung kosten wird.
„Sturzplatz Neu" ist allerdings nicht in der mittelfristigen Finanzplanung der Holding bzw. des Hauses Graz enthalten. Die notwendige Summe soll aus Grundstückverkäufen, Einsparungen bei einem anderen Projekt und dem freien Investitionsrahmen von 35 Millionen Euro der Stadt Graz in den Jahren 2015 bis 2017 aufgebracht werden. Die Vorgangsweise fand das Gefallen aller Gemeinderätinnen.

www.holding-graz.at

Maßnahmen zum Immissionsschutzgesetz

Einen umfangreichen Bericht über die bisherigen Grazer Maßnahmen im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes Luft IGL legte das Umweltamt dem Gemeinderat vor. Zum Beschluss stand der 6. Maßnahmenkatalog gegen die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung mit Schwerpunkten wie dem „Autofreien Tag" (immer am 22. September), dem CityRadeln und der „Tour de Graz", Info-Aktionen, Interaktivem Umwelt-Check, Bewusstseinsbildung über Schadstoffe, Ausbau und Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs bzw. Sicherung des derzeitigen Angebots, Heizungsumstellungen, Staffelung der Beginnzeiten in den Schulen, Förderung des Umstiegs auf Elektro-, Hybrid- oder Gasautos, Angebote für Öffi-Tickets, eine Car-Sharing-Offensive, Ausbau der Radwege und -routen, Info-Pakete für ZuzieherInnen, Fassaden- und Dachbegrünung, Fortführung des „dreistufigen Winterdienstes" und und und. Alle Fraktionen waren von diesen Vorschlägen angetan und stimmten letztlich zu.
Die FPÖ brachte jedoch einen Zusatzantrag ein, wonach vor der Umsetzung der Punkte 2 und 3 auch die damit befassten Ämter durch schriftliche Stellungnahmen einzubeziehen seien. Der Antrag erhielt ebenfalls eine Mehrheit, und zwar durch die Stimmen von SPÖ, ÖVP und natürlich der antragstellenden Partei, der FPÖ.
www.umwelt.graz.at

Feuerwehr, die erste: Richtlinie für die Ausbildung

Das Ausbildungswesen in der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr musste den aktuellen Erfordernissen angepasst werden - die neue „Ausbildungsrichtlinie" wurde heute einstimmig beschlossen. Die wichtigsten Änderungen: Die neue Ausbildungsrichtlinie gilt nun auch (neben den Bediensteten des Branddienstes und den TechnikerInnen des Vorbeugenden Brandschutzes) für die TechnikerInnen der Feuerpolizei und der Nachrichtenabteilung sowie für die ReferentInnen des Katastrophen-/Zivilschutzes. Der bisherige Einführungskurs wird durch den „Einführungstag" ersetzt, dazu kommt eine Fachausbildung je nach Aufgabenbereich. Die Inhalte der (Fach-)Lehrgänge werden an die aktuellen Erfordernisse angepasst bzw. werden neue Lehrgänge in die Richtlinie aufgenommen. ZugskommandantInnen/WachkommandantInnen und ReferatsleiterInnen müssen einen Inspektionsbrandmeister-Lehrgang absolvieren.

www.feuerwehr.graz.at

Feuerwehr, die zweite: Dienstzweigeverordnung

Auch im zweiten Stück der Tagesordnung ging es um die Feuerwehr: Die derzeit gültige Dienstzweigeverordnung für die Bediensteten des Brand(Einsatz-)dienstes wurde überholt und aktualisiert. Geändert wurde u. a. folgendes: Wie in der restlichen Stadt Graz sollen auch bei der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr AbsolventInnen von FH-Master(Diplom)studiengängen UniversitätsabsolventInnen gleichgestellt sein. Bei Ausschreibungen für die Verwendungsgruppen A (Hochschulbildung) und B (Reifeprüfung) entfällt die Einschränkung auf eine technische oder naturwissenschaftliche Richtung. Der Beschluss wurde gegen die Stimmen der FPÖ getroffen.

www.feuerwehr.graz.at

Feuerwehr, die dritte und vierte: neue Fahrzeuge, neue Entgeltordnung

Die Grazer Berufsfeuerwehr will 2014/15 drei Mehrzweckfahrzeuge (MFZ) anschaffen - die Kosten betragen 120.000 Euro. Viertes und letztes Feuerwehr-Stück heute: Die Entgeltordnung der Abteilung wurde umfassend überarbeitet. So wird der Stundenlohn für Zusatzleistungen wie Brandmeldedienste zwischen 6 und 18 Uhr künftig 52,20 Euro brutto betragen. Damit wurde der Stundenlohn jenem der Holding Graz angeglichen. Beide Stücke wurden einstimmig akzeptiert.

www.feuerwehr.graz.at

Europäische Investitionsbank gibt Stadt Kredit

Die Europäische Investitionsbank EIB, die Bank der Europäischen Union, bietet der Stadt Graz ein Darlehen von 95 Millionen Euro für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr an. Die erste Tranche von 50 Millionen Euro könnte schon am 20. Dezember 2013 abgerufen werden. Die Laufzeit der Darlehenstranchen beträgt 20 Jahre, die ersten sechs Jahre sind tilgungsfrei. Diese Chance ließ sich der Gemeinderat nicht entgehen, alle Parteien genehmigten den Abschluss des Finanzierungsvertrages mit der EIB.

www.graz.at/finanzdirektion

Stadtrechnungshof zur ... Verkehrserschließung Reininghaus

Der Stadtrechnungshof hat die geplanten Vorbereitungsarbeiten für die Verkehrserschließung des Reininghaus-Areals geprüft. Bedarf und Umfang der Planungen und Maßnahmen waren für den Stadtrechnungshof nachvollziehbar und plausibel. Bei der Beurteilung der Kostenschätzung zeigte sich der Stadtrechnungshof zurückhaltend: Aufgrund zahlreicher Variablen und fehlender Detailinformationen ist eine konkrete Aussage zu den tatsächlichen Kosten nicht möglich. Alle Parteien nahmen den Bericht wohlwollend zur Kenntnis.

www.stadtrechnungshof.graz.at

Stadtrechnungshof zu ... Subventionen und Sponsoring im Haus Graz

Der nächste Bericht des Stadtrechnungshofes befasste sich mit den Subventionen und Sponsoring im Haus Graz. 2010 hat die Stadt Graz rund 21,8 Millionen Euro, 2011 rund 21,6 Millionen an Subventionen ausbezahlt und dies in den jeweiligen Subventionsberichten transparent dokumentiert. Eine Wirkungsanalyse der Subventionen, die den volkwirtschaftlichen und sozialen Nutzen zeigen könnte, ist mangels strategischer Ziele nicht möglich. Allerdings ergeben sich die Subventionen der Stadt Graz auch aus verbindlichen Gesetzen (z. B. im Sozialbereich). Einige Abteilungen - Amt für Jugend, Familien und Frauen, Sportamt - haben bereits klare Wirkungsziele festgeschrieben. Sozialamt und Abteilung für Bildung und Integration haben die Projektziele und Zielgruppe in ihren jeweiligen Subventionsansuchen verankert. Das Kulturamt evaluiert geförderte Einrichtungen seit einigen Jahren. Eine abteilungsübergreifende Förderstrategie war für den Stadtrechnungshof aber nicht erkennbar.
Die Holding Graz hat 2011 für Sponsoring 1,3 Millionen, 2012 817.700 Euro ausgegeben. Hier waren die strategischen Ziele nachvollziehbar - laut Marktforschung hat das Logo der Holding einen Bekanntheitsgrad von 92 Prozent, was auch auf Sponsoringaktivitäten zurückzuführen ist. Allerdings wäre bei jeder Sponsor-Entscheidung zu hinterfragen, ob die strategischen Ziele nicht durch eine Subvention der Stadt Graz wirtschaftlicher zu erreichen gewesen wäre. Positiv hob die Kontrollinstanz hervor, dass die Holding auch Wert auf „sekundäre" Ziele, wie die Übernahme sozialer Verantwortung, legt - dies sei mit den Wirkungszielen des Magistrates in Übereinstimmung zu bringen, um so zusätzlichen Nutzen zu erreichen.
Künftig wird der Stadtrechnungshof regelmäßig und stichprobenartig Ordnungsmäßigkeitsprüfungen im Subventions- und Sponsor-Bereich durchführen. Alle Parteien segneten den Bericht ab.

Ein Abänderungsantrag des Grünen Dr. Gerhard Wohlfahrt, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes im Gemeinderat zu beschließen, wurde von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt.

www.stadtrechnungshof.graz.at

Mehr Geld für Congress-Sanierung

Die Haus- und Sicherheitstechnik des Grazer Congresses entspricht nicht mehr dem gesetzlichen Stand, deshalb werden die Räumlichkeiten mit Hochdruck saniert und umgebaut. Dafür benötigt die MCG Graz Betriebs GmbH. aber in den Jahren 2013 bis 2016 zusätzlich 2,75 Millionen Euro vom Eigentümer Stadt Graz. Da dieser „Großmutterzuschuss" im Budget nicht vorgesehen ist, beschlossen alle Parteien heute die Budgetüberschreitung. Der Zuschuss wird allerdings frühestens 2015 ausbezahlt und auch dann nur, wenn der Messekonzern bis dahin keine andere Bedeckung vornehmen kann.

www.mcg.at

Sanierung der Wohnhäuser Schönaugasse 116 und 118

Um 1,22 Millionen Euro saniert die Stadt die städtischen Wohnhäuser Schönaugasse 116 und 118. Für diese Summe sucht das Wohnungsamt beim Land Steiermark um Wohnbauförderungsmittel (0,5 Prozent Zinsen) an. Die Aufnahme des Darlehens und die Besicherung wurde einstimmig bewilligt.

www.graz.at/wohnen

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