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Hauskrankenpflege

Wichtig zu wissen

Ältere Menschen, die wegen Krankheit, Gebrechen oder altersbedingter Leiden Hilfe brauchen, können die ambulante Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen. Dadurch sollen diese Personen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen. Und das in den eigenen vier Wänden.

So funktioniert es

Die Hauskrankenpflege ist bezirksweise organisiert. In jedem Grazer Stadtbezirk gibt es zumindest eine Organisation, welche für die Hauskrankenpflege zuständig ist. 

  • Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Organisation.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für einen Hausbesuch.
  • Eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson kommt zu Ihnen nach Hause. Diese Person berät Sie umfassend zu Hauskrankenpflege, und klärt mit Ihnen die erforderliche Pflege und Betreuung ab.

Notwendige Unterlagen: Keine

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Für die Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege ist ein gewisser Beitrag zu leisten. Dieser wird nach einem sozial gestaffelten KlientInnenbeitragsmodell berechnet. Maßgebend ist die Höhe des Haushaltseinkommens, der Pflegegeldbezug und die Anzahl der benötigten Stunden.

Die zuständige Trägerorganisation ermittelt den zu leistenden KlientInnennanteil. Die verbleibenden Kosten verrechnet die Trägerorganisation direkt mit der Stadt Graz und dem Land Steiermark.

Kontakt

Fachbereich Pflege/Planung/Controlling
8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 38
Tel: +43 316 872-6382
E-Mail: pflegedrehscheibe@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr

Was macht die Hauskrankenpflege?

Auszugsweise die wesentlichen Tätigkeiten einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson:

  • Erheben der Pflege- und Betreuungsbedürfnisse,  Planen und Durchführen der Pflege sowie Führen der Pflegedokumentation nach gültigen gesetzlichen Richtlinien
  • Anleiten und Überwachen der Pflegehilfe und Heimhilfe sowie Anleiten, Unterweisen und Begleiten pflegender Angehöriger und interdisziplinäres Zusammenarbeiten mit ÄrztInnen, TherapeutInnen und SozialarbeiterInnen
  • Durchführen pflegerischer Maßnahmen sowie Verabreichen von Medikamenten, Vorbereiten und Verabreichen von subkutanen und intramuskulären Injektionen, Anlegen von Bandagen und Verbänden nach ärztlicher Anordnung

Auszugsweise die wesentlichen Tätigkeiten der Pflegehilfe/FachsozialbetreuerIn:

  • Durchführen von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und Aufsicht der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
  • Unterstützen bei der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung
  • Beobachten der zu betreuenden Person
  • Dokumentieren der durchgeführten Tätigkeiten

Auszugsweise die wesentlichen Tätigkeiten einer Heimhilfe:

  • Unterstützen und Begleiten bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches  (Einkaufen, Apotheke, Amtswege usw. )
  • Unterstützen bei der Haushaltsführung – eine Heimhilfe ist kein Putzdienst! Dieser muss gesondert organisiert werden.
  • Unterstützen beim Vorbereiten der Mahlzeiten

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