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Arbeitsgruppen des Menschenrechtsbeirats

AG Altersgerechte Stadt

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält im Kapitel III, Artikel 21(1) eine Bestimmung, dass Diskriminierungen u.a. wegen des Alters verboten sind. Die österreichische Rechtsordnung sieht einen besonderen Schutz alter Menschen nicht vor, weil der verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheitsgrundsatz ohnehin ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält. Der Alltag zeigt aber ein anderes Bild. Diskriminierungserfahrungen prägen das Leben vieler älterer und alten Menschen.

Die Arbeitsgruppe „Altersgerechte Stadt" beschäftigt sich mit den konkreten Lebenswelten im Alltag alter Menschen wie u.a. Arbeitswelt, Gewalt, Wohnen, Migration, Gesundheit und soziale Sicherheit mit dem Ziel, strukturelle Barrieren aufzuzeigen und die Kommunalpolitik durch Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zum Abbau von Altersdiskriminierungen zu unterstützen.

Mitglieder:

  • Sigi Binder
  • Karl-Heinz Herper
  • Uli Taberhofer

Diese AG beendete bis auf Weiteres ihre Tätigkeit.

AG Barrierefreiheit

Die Arbeitsgruppe prüft primär, ob sich gesetzliche Veränderungen im Sozial- und Behindertenbereich nachteilig auf die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung (und deren Angehörige), ihre Autonomie und ihre Würde auswirken könnten. Sie macht im Besonderen auf etwaige Verletzungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam.

Erstmalig wurde sie im Jahr 2011 aktiv im Zusammenhang mit der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes und der damit verbundenen Leistungs- und Entgeltverordnung. Das Steiermärkische Behindertengesetz fällt in den Kompetenzbereich des Landes Steiermark. Insofern sind die politisch Verantwortlichen der Stadt Graz gefordert, dahingehend zu wirken, dass sich Gesetzesvorhaben in diesem Bereich an den Vorgaben des internationalen und nationalen Menschen- und Grundrechteschutzes orientieren.

Mitglieder:

  • Wolfgang Benedek
  • Sigi Binder
  • Elke Lujansky-Lammer (Leitung der Arbeitsgruppe)
  • Uli Taberhofer

Diese AG beendete bis auf Weiteres ihre Tätigkeit.

AG Bleiberecht

Humanitäre Fragen in Zusammenhang mit Änderungen des Asyl- und des Fremdenrechts bewogen den Menschenrechtsbeirat zur Einrichtung der AG (Humanitäres) Bleiberecht. Obwohl diese Rechtsgebiete nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, sind ihre Auswirkungen auch auf der Ebene der Menschenrechtsstadt spürbar.

Nachdem ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom Juni 2008 (G246/07) die Novellierung des Asylgesetzes, des Fremdenpolizeigesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes notwendig machte, organisierte der Menschenrechtsbeirat im Jänner 2008 eine Enquete im Grazer Rathaus, mit dem Ziel, einen Beitrag und Empfehlungen für die Neuregelung des humanitären Bleiberechts zu leisten. Dass mit der Verwaltungsreform 2012 das Fremdenrecht abermals neu geordnet und ab Jänner 2014 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) neu eingerichtet wurde, nahm die AG Bleiberecht zum Anlass, im Frühjahr 2014 wieder zu einer Enquete zu laden. Themen der Enquete 2014 sind eine erste Evaluation der neuen Gesetzeslage sowie die Formulierung konkreter Änderungsvorschläge.

Mitglieder:

  • Friedrich Haring
  • Karl-Heinz Herper (Leitung)
  • Ernst-Christian Gerhold (Leitung)
  • Daniela Grabovac

Externe Mitglieder:

  • Michael Kern (Antidiskriminierungsstelle Steiermark)
  • Barbara Schmiedl (ETC Graz)
  • Wolf Steinhuber (Plattform Bleiberecht)

Diese AG beendete bis auf Weiteres ihre Tätigkeit.

AG gegen Bettelverbot

Mitglieder:
Max Aufischer
Wolfgang Benedek
Sigi Binder
Christian Ehetreiber (Leitung)
Ernst-Christian Gerhold
Friedrich Haring
Karl-Heinz Herper
Wolfgang Pucher
Thomas Rajakovics
 
Externe Mitglieder bzw. Auskunftspersonen:
  • Stefan Benedik, Uni Graz
  • Joachim Hainzl, Xenos
  • Barbara Tiefenbacher, Uni Graz
  • Agnes Truger, Welthaus

 Diese AG beendete bis auf Weiteres ihre Tätigkeit.

AG Integration und Menschenrechte

Das Ziel der AG ist die Versachlichung der Diskussion durch gezieltes Erfassen von objektiven Daten und Problemlagen als Basis für Verbesserungsvorschläge.

2018 wurde ein Schwerpunkt hinsichtlich der Integration der Muslime unter Berücksichtigung der Religionsfreiheit beschlossen. Die AG steht in regem Austausch mit VertreterInnen der Muslimischen Communities in Graz und arbeitet dafür mit dem MigrantInnenbeirat der Stadt Graz zusammen. Die AG setzt sich für einschlägige Aktivitäten im Bereich der Verbesserung der Beziehungen mit islamischen Einrichtungen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Dazu gehört auch eine klare Abgrenzung zu islamistischen Aktivitäten. Weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wie eine Enquete zur Beteiligung der Muslime in der Gesellschaft oder eine Medienkooperation mit der Absicht zur Durchbrechung einseitig gewordener Darstellung und Wahrnehmung sind in Planung.

Mitglieder der AG (Stand Mai 2021):

  • Wolfgang Benedek (Leitung der AG)
  • Lisa Weichsler
  • Günther Ebenschweiger
  • Godswill Eyawo
  • Daniela Grabovac
  • Karl-Heinz Herper
  • Hans Putzer
  • Ulrike Taberhofer

AG Kenne deine Rechte

Der Menschenrechtsbeirat hat es sich zum Ziel gesetzt, das Menschenrechtsbewusstsein in allen Bereichen der Gesellschaft zu stärken. Nur Menschen, welche die Prinzipien der Menschenrechte verstehen, werden bereit sein, für ihre eigenen Rechte und die anderer einzutreten und sie zu schützen. Das Hauptaugenmerk wird innerhalb dieser Arbeitsgruppe auf die Zielgruppe Jugendliche gerichtet. Kinder und Jugendliche müssen verstärkt über Grundrechte und ihre Bedeutung im Alltag informiert werden. Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz ist überzeugt, dass dies am wirkungsvollsten ist, wenn die Information von Jugendlichen für Jugendliche (Peer to Peer-Ansatz) vermittelt wird.

Aus diesem Grund initiierte der Menschenrechtsbeirat im Jahr 2010 das Jugendprojekt Kenne deine Rechte. Seither schließt sich jährlich eine Gruppe von Jugendlichen zwischen 14 und 24 Jahren zusammen, um sich für mehr Aufklärung in Sachen Menschenrechte einzusetzen. Sie nützen die spärliche Freizeit neben Schule, Zivildienst, Lehre oder Uni, um Beiträge zu menschenrechtlichen und gesellschaftspolitisch relevanten Themen zu verfassen, Interviews zu führen, Kurzvideos zu drehen oder Fragen wie „Was ist Cyber-Grooming und was kann ich dagegen tun?", „Dürfen mir meine Eltern eine gleichgeschlechtliche Beziehung verbieten?!", „Ab wann darf ich in Österreich wählen?" u.v.m. zu beantworten.

Die Plattform www.kennedeinerechte.at bietet also grundlegende Informationen zu Menschenrechten, journalistische Beiträge, Videos, Fragen, Antworten, Wettbewerbe, Aktionen und vieles mehr.

2019 erhielt Kenne deine Rechte für seine Leistungen um die Vermittlung von Menschenrechten den Bruno Kreisky-Preis für Verdienste um die Menschenrechte.

Projektteam (Stand Mai 2021):

  • Alexandra Stocker (Geschäftsstelle, Leitung)
  • Wanda Tiefenbacher (ETC Graz)

AG Menschenrechtsbericht

Gemäß Geschäftsordnung ist der Menschenrechtsbeirat beauftragt, einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der Menschenrechte auf kommunaler Ebene zu erstellen. Die Stadt Graz muss kontinuierlich über die Lage der Menschenrechte informiert sein. Bestehende Probleme sollen aufgezeigt werden, um Menschenrechtspolitik in der Stadt bedarfsgerecht und effizient gestalten zu können. Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz dient als eine Art „Kompass", der das Erreichen der Etappenziele auf dem Weg der Menschenrechtsstadt sichern soll. Der Bericht wird der Stadtregierung und dem Gemeinderat vorgelegt.

Alle zwei Jahre wird ein umfassender Gesamtbericht zur Situation der Menschenrechte in der Stadt Graz erstellt. In den Jahren dazwischen wird alternierend ein Evaluationsbericht der im Vorjahresbericht abgegebenen Empfehlungen veröffentlicht. Zu diesem Zweck wird eine jährlich wechselnde Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit dem ETC Graz mit der Erstellung und Koordination der Menschenrechtsberichte betraut ist.

Hier finden Sie die Menschenrechtsberichte der Stadt Graz.

AG Menschenrechtsproblematiken in der Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen

Konflikte v.a. im privaten Wohnraum, aber auch in nicht spezialisierten Betreuungseinrichtungen oder Wohnangeboten haben aufgezeigt, dass es Lücken in der Unterstützung und/oder Betreuung von psychisch erkrankten Menschen im gesetzlich nicht erfassten Bereich gibt. Dies betrifft einerseits Menschen, die keine Einsicht in ihre Krankheit haben, andererseits Mensch mit Befund, die keine ausreichende Nachbetreuung erhalten, und unter den Auswirkungen ihrer Erkrankung selbst oder deren Nachbarschaft stark leiden.

Die menschenrechtliche Relevanz der Problemstellung ergibt sich aus dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der Achtung und Wahrung der Menschenwürde, sowie dem Recht auf persönliche Freiheit und physische und psychische Integrität. Menschen, die nicht voll entscheidungsfähig sind, gebührt dabei ein besonderer Schutz (siehe UN Behindertenrechtskonvention).

Ziel der Arbeitsgruppe war eine nähere Beleuchtung der Fragestellungen, die sich daraus ergeben. Eine Betrachtung der bestehenden Angebote soll Lücken aufzeigen, die bei den derzeit verfügbaren Angeboten dazu führen, dass Menschen keinen Zugang zu Unterstützungsleistungen haben. Und schlussendlich die Formulierung von Empfehlungen, um die identifizierten Lücken zu schließen.

Am 4. Februar 2019 wurde der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe einschließlich Empfehlungen fertiggestellt. Die Arbeitsgruppe beendet damit bis auf Weiteres ihre Tätigkeit.

Mitglieder der AG (Stand Juli 2019):

  • Jutta Dier (Leitung)
  • Max Aufischer
  • Daniela Grabovac
  • Manfred Scaria
  • Angelika Vauti-Scheucher

Externe Mitglieder:

  • Günter Klug (GfSG)
  • Robert Müller (Vertretungsnetz)
  • Siegfried Suppan (Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung)

AG Menschenrechtslernen „Kultur der Menschenrechte in Graz"

Der Menschenrechtsbildung bzw. dem Menschenrechtslernen kommt eine zentrale Rolle für jede Menschenrechtsstadt zu. Von einer Menschenrechtsstadt wird erwartet, dass möglichst alle Menschen, die in dieser Stadt leben, über ihre Rechte, die aber auch die Rechte ihrer Mitmenschen sind, Bescheid wissen und diese Menschenrechte im Alltag beachten, wobei sie auch deren Beachtung durch alle anderen, insbesondere die öffentlichen Institutionen erwarten können. Das bedeutet, dass die BürgerInnen und alle Menschen, die in Graz leben sich ihrer Rechte bewusst sind und diese zum Maßstab ihres Handelns machen sollen.

Zum Zweck der Umsetzung der Forderung der Grazer Menschenrechtserklärung von 2001, wonach die Menschenrechte als Denk-, Leit- und Handlungsprinzip im Alltag der Menschenrechtsstadt breit verankert sein sollen und Wissen und Handlungskompetenz zu Menschenrechten in Politik, Verwaltung und unter den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln sind, hat der Menschenrechtsbeirat die Arbeitsgruppe Menschenrechtslernen eingerichtet.

Mitglieder der AG (Stand Juli 2019):

  • Wolfgang Benedek (Leitung der AG)
  • Max Aufischer
  • Sigrid Binder
  • Jutta Dier
  • Christian Ehetreiber
  • Elke Lujansky-Lammer
  • Alexandra Stocker (Geschäftsstelle)
  • Angelika Vauti-Scheucher
  • Josef Wilhelm

AG öffentliche Parkanlagen und öffentlicher Raum

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz wurde beauftragt, Modelle zur Frage „Verschiedene Nutzer- und Nutzerinnengruppen im öffentlichen Raum führen zu Konflikten. Was kann die Stadt Graz präventiv beitragen?" vorzuschlagen und hat dafür 2018 die AG „Öffentliche Parkanlagen und Öffentlicher Raum" installiert.

Um öffentliche Parkanlagen und den öffentlichen Raum für die Grazerinnen und Grazer unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter, ihrer Herkunft, religiöser Ausrichtung, mit und ohne Kindern optimal nutzbar zu machen, bedarf es einer genauen Definition des öffentlichen Raums (Was ist öffentlicher Raum?) und einer Analyse der Nutzung (Wer nutzt bzw. besetzt die als öffentlicher Raum definierten Areale/Bereiche/Zonen?).

Die AG erarbeitete folgende Areale, Bereiche, Zonen, die als „Öffentlicher Raum" bezeichnet werden können:

  • Parkanlagen, Plätze | Verweilorte, Verkehrsflächen (Rad- und Fußwege, Parkplätze),
  • Siedlungsräume, „Furchträume" (Unterführungen, dunkle Gassen ...), Öffentliche Spielplätze, Öffentlicher Verkehr + Bewegungsraum, Sportplätze | und -anlagen, Einkaufsräume

Für jeden dieser neun definierten „Öffentlichen Räume" sollen die möglichen und erwarteten Nutzungskonflikte mit menschenrechtlicher Relevanz gesammelt werden.

Mitglieder der AG (Stand Mai 2021):

  • Günther Ebenschweiger (Leitung)
  • Jutta Dier
  • Christian Ehetreiber
  • Godswill Eyawo
  • Daniela Grabovac
  • Karl Heinz Herper
    Gabriele Metz (Leitung)
  • Hans Putzer
  • Armin Sippel
  • Manuela Wutte

AG Rassistische Symbole

Zu den Verpflichtungen der Menschenrechtsstadt zählt der Umgang mit „rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum", um ein respektvolles Umfeld für die Einwohner*innen sicherzustellen. Die im Jahre 2020 eingerichtete AG befasst sich mit der Entwicklung und Ausarbeitung von Empfehlungen für den Umgang mit als diskriminierend empfundenen Symboliken im Stadtbild.  Eine Reaktion auf diskriminierende Inhalte, auch wenn die Lösung außerhalb der kommunalen Kompetenz liegt, ist ein wichtiges Zeichen des Respekts für die jeweils betroffene Gruppe.

Die Resultate einer vom Friedensbüro und dem MigrantInnenbeirat organisierten Fokusgruppendiskussion, in der es um die Wahrnehmung rassistischer Symbole im öffentlichen Raum und deren Bedeutung ging, bilden die Grundlage der Empfehlungen an die Stadt.

Mitglieder der AG (Stand Mai 2021):

  • Jutta Dier (Leitung)
  • Godswill Eyawo
  • Daniela Grabovac
  • Elke Lujansky-Lammer
  • Joe Niedermayer
  • Klaus Starl (Geschäftsstelle)
  • Manuela Wutte

AG Wahlkampfmonitoring

Die Stadt Graz als Stadt der Menschenrechte betrachtet es als ihr Anliegen, die Menschenrechte mit all ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu achten, schützen und fördern. Der Grazer Stadtsenat hat daher den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz beauftragt, eine Wahlkampfbeobachtung unter dem Motto - kein Wahlkampf auf Kosten von Menschen - durchzuführen. Ziel der Initiative Wahlkampfbeobachtung ist es, öffentlich gegen Menschenrechtsverletzungen aufzutreten und BürgerInnen wie politische Parteien anzuregen, sich intensiver mit Menschenrechten auseinander zu setzen.

Die menschenrechtliche Wahlkampfbeobachtung wurde bei den Gemeinderatswahlen 2008, 2012 und 2017 durchgeführt. Mit der Beobachtung und Evaluierung wurde jeweils eine vom Menschenrechtsbeirat eingesetzte Arbeitsgruppe betraut.

Die Arbeitsgruppe wird bei Gemeinderatswahlen aktiv und ruht derzeit.

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Zuständige Dienststelle

Stadt der Menschenrechte