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Beirat für BürgerInnenbeteiligung

Protokoll der 14. Beiratssitzung am 27. November 2014 von 16.30 bis 19.15 Uhr, Rathaus, Bertha von Suttner Raum

Anwesende: Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, Wolf-Timo Köhler (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung), Hilde Zink (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung), DI Fritz Schenn (Stadtplanungsamt)

Mitglieder: Ing. Raimund Berger, Maria Dunkl-Voglar, Dr. Franz-Josef Krysl, Dr. Elmar Ladstädter, Margit Schaupp, Ing. Walter Sprosec, DI Andrea Redi, Prof. Dr. Franz Brunner, Mag. Thomas Fiebich (entschuldigt), Sandra Seiwald (entschuldigt), DI Günther Tischler (entschuldigt)

Tagesordnungspunkt 5 - Behandlung von Einwänden zu Bebauungsplanentwürfen (DI Schenn)

Die Bebauungsplanpflicht erstreckt sich nicht auf ganz Graz. Bebauungsplangebiete sind im Deckplan 1 zum Flächenwidmungsplan definiert und wurden mit dem Flächenwidmungsplan vom Gemeinderat beschlossen. Im Bebauungsplanverfahren nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz können Einwendungen im Auflagezeitraum schriftlich eingebracht werden. Im Auflagezeitraum wird den BürgerInnen im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgestellt. Das Stadtplanungsamt fasst die einzelnen Punkte einer Einwendung im Gemeinderatsstück zusammen. Alle Einwendungen sind registriert. Die Mitglieder des Gemeinderatsausschusses können verlangen, dass Einwendungen im Ausschuss vorgetragen werden oder angesehen werden können. Der Bebauungsplan ist rechtswirksam, wenn er vom Gemeinderat beschlossen ist. Nach der Beschlussfassung erhalten die EinwenderInnen eine schriftliche Mitteilung.

Beiratsmitglieder: Im Bebauungsplan „Hummelkaserne" sind an der Nordseite des Grundstückes im Bebauungsplan 47 zu pflanzende Bäume vorgesehen. Bisher sind jedoch nur 20 Bäume gepflanzt.

DI Schenn: Ein vom Gemeinderat beschlossener Bebauungsplan hat Rechtswirksamkeit und bildet damit den Rahmen und ist Grundlage für ein Einzelbauverfahren. Im Bebauungsplan ist kein Zeitplan vorgeschrieben. Nach dem Beschluss des Bebauungsplanes entscheidet der Investor die zeitliche Abfolge (Einreichung Bauverfahren, Baubeginn....). Festlegungen im Bebauungsplan z.B. betreffend Baumpflanzungen können nachgefordert werden. Die Bau-und Anlagenbehörde ist die Kontrollinstanz.

Ergebnis: Betreffend zusätzliche Fragestellungen auch an die Bau- und Anlagenbehörde (z.B. Fertigstellungsmeldung, Benützungsbewilligung, Kontrollen) werden Herr Dr. Klaus Engl und Herr DI Fritz Schenn zur nächsten Beiratssitzung eingeladen.

Tagesordnungspunkt 2 - Protokoll der 13. Beiratssitzung

Die von Herrn Dr. Ladtstädter gewünschte Richtigstellung wurde vorgelesen und soll an das Protokoll angefügt werden.

Tagesordnungspunkt 1 - Rückblick öffentliche Veranstaltung am 24.11.2014

Die Veranstaltung wurde von den Beiratsmitgliedern als abwechslungsreich, aufgelockert und insgesamt als sehr gelungen empfunden. Es wurde jedoch kritisch angemerkt, dass kaum junge Leute teilgenommen haben. Es wird von den Beiratsmitgliedern diskutiert, wie es besser gelingen kann, junge Menschen mit dem Thema BürgerInnenbeteiligung anzusprechen.

Beispielhaft werden genannt: „Aufsuchende" Beteiligung für Jugendliche; neue Kommunikationsformate (z.B. Urban-Future-Bar), projektbezogene Planungs-Beteiligung (z.B. Gestaltung von Sport- und Spielflächen); Jugendprojekt „Pro act" des Jugendamtes.

Ergebnis: Das Referat für BürgerInnenbeteiligung wird gebeten bis zur nächsten Beiratssitzung Materialien zur Beteiligung von Jugendlichen zusammenzustellen.

Tagesordnungspunkt 3 - Information über den Evaluationsbericht zur Erarbeitung der Leitlinien bei Vorhaben der Stadt Graz 2014

Prof. Brunner berichtet über die Evaluation des Erarbeitungsprozesses der Leitlinien. Er weist darauf hin, dass ein Mehraufwand für die Verwaltung entsteht und dass für ein Gelingen finanzielle und personelle Ressourcen in der Verwaltung vorgesehen werden müssen.

Budget für Beteiligungsprojekte: Die (Planungs-)Abteilungen müssen bei einem Vorhaben auch die Kosten für geplante Beteiligung selbst budgetieren. Unterstützung bei Planungen von Beteiligungskonzepten bietet das Referat für BürgerInnenbeteiligung, es muss jedoch auch hier auf die begrenzten Ressourcen geachtet werden. Für das Frühjahr 2015 wird es von Beiratsmitgliedern als notwendig erachtet, dass auch die Erprobung der Leitlinien mit Öffentlichkeitsarbeit (BIG) begleitet wird.

Ergebnis: Der Endbericht der Prozess-Evaluierung 2013 2014 wird den Mitgliedern des Beirates übermittelt.

Tagesordnungspunkt 4 - Kurzinformation Stand der Vorbereitungen der Leitlinienerprobung (Köhler)

Zusätzlich zur Information über Inhalte der Leitlinien im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung des Beirates wurde im November zu einem Informationstermin für Stadtsenatsmitglieder und GemeinderäteInnen eingeladen. Weitere Informationsangebote finden im Dezember für BezirksrätInnen, für Beiräte und Beauftragte und für den MigrantInnenbeirat statt. Es wird ein Präsidialerlass an die MitarbeiterInnen des Magistrates vorbereitet zur Anwendung der Leitlinien ab voraussichtlich Mitte Jänner 2015.

Tagesordnungspunkt 6 - Allfälliges

Von Mitgliedern des Beirates wird angemerkt, dass es keine Statusberichte über den Umsetzungsstand von dringlichen Anträgen im Gemeinderat gibt.

Ergebnis: Es wird befürwortet, Frau Dr. Erika Zwanzger zum Thema „Behandlung dringlicher Anträge und Petitionen" zu einer Sitzung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung einzuladen.

Tagesordnungspunkt 7 - Termine

Die nächste Sitzung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung findet am 4. März 2015, 16.30 Uhr, Graz-Rathaus, 1. Stock, Bertha von Suttner-Raum, Zi Nr. 152, statt.

Petra Gradwohl

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