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Umweltförderung Mehrwegbonus

Wichtig zu wissen

Am Ende eines Festes bleiben oft große Mengen Abfall zurück. Durch Verwendung von Mehrweggeschirr können bis zu 90 % der Abfälle eingespart werden! Unter dem Motto „Feste ohne Reste" unterstützt das Umweltamt der Stadt Graz Horte, Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Sportvereine in Graz bei der Veranstaltung nachhaltiger Feste.

Richtlinie für die Förderung von Mehrweggeschirr - Mehrwegbonus vom 14.11.2024

Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.

So funktioniert es + Formular

GRAZER MEHRWEGBONUS

Der Grazer Mehrwegbonus kann für das gesamte Mehrweggeschirr-Sortiment, sowie für die Gastro Geschirrspüler von Verleihfirmen in Anspruch genommen werden.

  • 50 Euro Bonus für ein Hort-/Klassen-/Schulstufen- oder Kindergartengruppenfest (1x pro Schuljahr)
  • 100 Euro Bonus für ein Hort-, Schul- oder Kindergartenfest (1 x pro Schuljahr)
  • 100 Euro Bonus für Unifeste (KF, TU, KUG, FHs, Pädagogische Hochschulen) ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule und Studienjahr
  • 100 Euro Bonus für Veranstaltungen von Sportvereinen ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 5 Veranstaltungen pro Verein und Kalenderjahr


Was ist für die Antragstellung zu beachten?

  1. Wenn Sie Mehrweggeschirr bei der SASt GmbH - Soziale Arbeit Steiermark ausleihen, kann die Fördersumme direkt von der Rechnung abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Förderantrag im Vorhinein gestellt werden muss.
  2. Wenn Sie Mehrweggeschirr bei einem anderen Unternehmen bestellen, müssen die Kosten mittels Rechnung belegt und dem Antrag beigelegt werden. Sie stellen den Antrag in diesem Fall im Nachhinein. Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragsstellung eingereicht werden.

Geschirr, Besteck, Gläser und Becher können verschmutzt zurückgegeben werden!

 

SCHUL-MEHRWEGBECHER und BackCupEVENT

Schul-Mehrwegbecher (0,2 l) und BackCupEVENT (0,3 und 0,5 l) können zu einem geförderten Preis bei der SASt GmbH - Soziale Arbeit Steiermark ausgeliehen werden. 

Förderantrag online

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Government nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vorlage der detailliert aufgeschlüsselten Rechnung inkl. Zahlungsnachweis; nicht älter als 3 Monate (wenn nicht über SASt bestellt)

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 und 4 der ggst. Förderrichtlinie).

  1. Rechnungen können bis zu 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  2. Bei Abrechnung durch die SASt ist der Förderantrag im Vorhinein zu stellen.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

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