Wichtig zu wissen
Namensänderungen bzw. Änderungen des Familienstandes aufgrund einer Eheschließung bzw.
Verpartnerung vor einem österreichischen Standesamt bzw. Behörde oder aufgrund
eines Namensänderungsbescheides einer österreichischen Standesbehörde werden
automatisch im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung
an die Meldebehörde erforderlich.
Die Verleihung oder der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wird von der
zuständigen Behörde im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere
Meldung an die Meldebehörde erforderlich.
So funktioniert es
Wurde der Name, der Familienstand bzw. die Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person
durch eine Entscheidung einer ausländischen Behörde geändert (z. B.
Eheschließung im Ausland) muss diese Änderung innerhalb eines Monates
der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Der Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung "IngenieurIn" im Zentralen Melderegister ist freiwillig. Wenn nicht gleichzeitig eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt, ist für die Änderung der Daten kein Formular (Meldezettel) erforderlich.
Der Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung "IngenieurIn" im Zentralen Melderegister ist freiwillig. Wenn nicht gleichzeitig eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt, ist für die Änderung der Daten kein Formular (Meldezettel) erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)
- Bei der
Änderung eines Namens oder Familienstandes z.B.:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Namensänderungsbescheid
- Bei einer
Änderung der Staatsbürgerschaft:
- Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bei
gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn:
- Verleihungsurkunde
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Fristen und Termine
Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Familienstandes oder der
Staatsbürgerschaft muss innerhalb von einem Monat vorgenommen werden.
Kontakt
8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 38
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Mo, Di, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mi von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
8020 Graz, Bahnhofgürtel 85
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8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104
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