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Änderung von Meldedaten

Namens-, Familienstands-, Staatsbürgerschaftsänderung, neuer akademischer Grad

Wichtig zu wissen

Namensänderungen bzw. Änderungen des Familienstandes aufgrund einer Eheschließung bzw. Verpartnerung vor einem österreichischen Standesamt bzw. Behörde oder aufgrund eines Namensänderungsbescheides einer österreichischen Standesbehörde werden automatisch im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich. Die Verleihung oder der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wird von der zuständigen Behörde im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich.

So funktioniert es

Wurde der Name, der Familienstand bzw. die Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person durch eine Entscheidung einer ausländischen Behörde geändert (z. B. Eheschließung im Ausland) muss diese Änderung innerhalb eines Monates der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Der Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung "IngenieurIn" im Zentralen Melderegister ist freiwillig. Wenn nicht gleichzeitig eine An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes erfolgt, ist für die Änderung der Daten kein Formular (Meldezettel) erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)
  • Bei der Änderung eines Namens oder Familienstandes z.B.:
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurkunde
    • Partnerschaftsurkunde
    • Namensänderungsbescheid
  • Bei einer Änderung der Staatsbürgerschaft:
    • Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn:
    • Verleihungsurkunde

Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Fristen und Termine

Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Familienstandes oder der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von einem Monat vorgenommen werden.

Kosten: Keine

Kontakt

Servicestelle Andritzer Reichstraße 38
8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 38
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Di, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mi von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Bahnhofgürtel 85
8020 Graz, Bahnhofgürtel 85
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E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
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Servicestelle Conrad-von Hötzendorf-Straße 104
8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104
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8054 Graz, Kärntner Straße 411
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8042 Graz, St.-Peter-Hauptstraße 85
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