Wichtig zu wissen
Die Auflösung eines Grabes oder eine Umbettung von Leichen auf Grazer Friedhöfen kann nur mittels eines Exhumierungsansuchen erfolgen. Für eine beigesetzte Urne ist kein Exhumierungsansuchen notwendig.
So funktioniert es
Exhumierungsansuchen können nur von Bestattungen beantragt werden, wobei vom Auftraggeber eine Vollmacht erforderlich ist.
Notwendige Unterlagen
Ansuchen liegen bei den Bestattungsunternehmen auf, Vollmacht des Auftraggebers und eine Grabkartei sind dem Ansuchen beizulegen.
Fristen + Termine
Nach der Antragstellung ergeht vom Gesundheitsamt der Stadt Graz ein Bescheid zur Exhumierung (Enterdigung) bzw. Überführung.
Kosten
Kontakt
Amtshaus
Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zi. 210
8011 Graz
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3219
Tel.: +43 316 872-3208
Fax: +43 316 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8 bis 12 Uhr