Wichtig zu wissen
Wenn eine in Graz verstorbene Person im Ausland bestattet werden soll, ist für die Überführung ein Leichenpass erforderlich. Die Antragstellung darf nur von einer Bestattung erfolgen.
So funktioniert es
Ist der Sterbeort der Person in Graz, muss der Leichnam zur Bestattung freigegeben sein. Ein Totenbeschauprotokoll ist dem Antrag beizulegen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3202
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr