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Urnenausfolgung

Wichtig zu wissen

Entsprechend dem Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetz ist es möglich eine Urne auf einem privaten Grundstück oder in einer Wohnung aufzubewahren bzw. beizusetzen.

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen:

Zusätzlichen zum Ansuchen um Urnenausfolgung ist bei Mietobjekten die Einverständniserklärung des Vermieters sowie bei weiteren Angehörigen eine schriftliche Zustimmung beizubringen.

Fristen + Termine

Nach positiver Bescheid Erledigung kann die Urne bei der Bestattung geholt werden.

Kosten

Feste Gebühren für das Ansuchen je Beilage, Kommissionsgebühren, Verwaltungsabgaben.

Kontakt

Amtshaus
Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zi. 210
8011 Graz

Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3204
Fax: +43 326 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8 bis 12 Uhr

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