Wichtig zu wissen
Entsprechend dem Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetz ist es möglich eine Urne auf einem privaten Grundstück oder in einer Wohnung aufzubewahren bzw. beizusetzen.
Notwendige Unterlagen:
Zusätzlichen zum Ansuchen um Urnenausfolgung ist bei Mietobjekten die Einverständniserklärung des Vermieters sowie bei weiteren Angehörigen eine schriftliche Zustimmung beizubringen.
Kontakt
Amtshaus
Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zi. 210
8011 Graz
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3204
Fax: +43 326 872-3209
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr, 8 bis 12 Uhr