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Katastrophenschäden (Privatschäden)

Wichtig zu wissen

Personen, die durch außergewöhnliche Katastrophen-Ereignisse Schäden (insbesondere an Gebäuden, Ernte und Flur, Wegen und Brücken) erlitten haben, können in bestimmten Fällen Beihilfen erhalten. Der Katastrophen-Schaden wird sachverständig festgestellt und bewertet. Zur Anmeldung des Schadens ist ein Antrag (Privatschadensausweis) auszufüllen bzw. abzugeben. Die Beihilfe wird durch das Land Steiermark festgelegt und ausbezahlt.

Kosten: keine

Erreichbarkeit, Parken, barrierefreier Zugang

ÖV3, 60, 63, 64  (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)

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