Wichtig zu wissen
Die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2025/2026 findet erstmals über das Kinderportal des Landes Steiermark statt. Sie ist von 10. Jänner bis 28. Februar 2025 möglich.
Informationen über das Kinderportal und die Vormerkung finden Sie hier.
So funktioniert es + Formular
Für das Betreuungsjahr 2025/2026 führen Sie bitte zwischen 10. Jänner und 28. Februar online eine Vormerkung über das Kinderportal des Landes Steiermark durch.
Bitte beachten Sie:
Die Vormerkung erfolgt ausschließlich über das Kinderportal Steiermark.
Alle Informationen zum Ablauf erfahren Sie unter kinderportal.stmk.gv.at.
Notwendige Unterlagen
Für die Vormerkung:
- Meldezettel der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Daten bitte wie am Meldezettel eingeben)
Zum Ansuchen der Förderung/Beitragsberechnung:
- Beitragsvorschreibung (Kindergarten)
- Steuerpflichtiges Einkommen
- a. Einkommenssteuerbescheid 2024/Arbeitnehmerveranlagung 2024 (Finanzamt)
b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen) - weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
a. Wochengeld
b. Kinderbetreuungsgeld
c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
d. Notstandshilfe
e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie) - Checkliste
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Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.
Fristen + Termine
- Vormerkung - Betreuungsjahr 2025/2026: 10. Jänner bis 28. Februar 2025
- Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2025/2026: 15. Mai bis 30. Juni 2025
Kontakt
Fragen zur Einrichtung
Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtung
Unterstützung bei allgemeinen Fragen, der Kontoerstellung oder der Vormerkung
Land Steiermark - Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
+43 316 / 877 3999
kinderportal@stmk.gv.at
Beratung und Hilfestellung bei individuellen Fragen zu Auswahl und Vormerkung
Geschäftsbereich Bildungsservice
+43 316 872-7474
abiservice@stadt.graz.at
Kosten
Die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:
Betreuungsjahr 2024/2025:
Bei privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die/den jeweilige/n Leiter:in nach den genauen Kosten.
Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Förderung/Beitragsberechnung
Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2025/2026 durchführen lassen?
Wenn Sie um Beitragsermäßigung ansuchen möchten, bringen Sie die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2024 bis 31.12.2024, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen.
Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 15. Mai 2025 und dem 30. Juni 2025 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.
Die Beitragsberechnung findet vom 15. Mai bis zum 30. Juni statt.
Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet.
Unterjähriger Einstieg
Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.
Eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung ist bei Kindergärten ONLINE NICHT MÖGLICH.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.