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Beirat für BürgerInnenbeteiligung

Protokoll der 18. Beiratssitzung am 24. Mai 2016 von 16.30 bis 18.45 Uhr, Rathaus, Bertha von Suttner Raum

Anwesende: Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, Wolf-Timo Köhler (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung), Hilde Zink (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung)
 
Mitglieder: Ing. Raimund Berger, Maria Dunkl-Voglar, Mag. Thomas Fiebich (entschuldigt), Dr. Elmar Ladstädter, Margit Schaupp, DI Dr. Franz-Josef Krysl, DI Ute Stotter, Sandra Seiwald (entschuldigt), Prof. Dr. Franz Brunner, DI Günther Tischler (entschuldigt), DI Andrea Redi
 
Ersatzmitglieder: DI Henrike Bayer (entschuldigt), Martina Bacher (entschuldigt), Karl-Heinz Herper
 
Gemeinderat Dr. Peter Piffl-Percevic (Vorsitzender des Verfassungsausschusses)

Tagesordnungspunkt 1 - Protokoll der 17. Sitzung

Ergebnis: Das Protokoll der 17. Sitzung wird genehmigt. Zu Tagesordnungspunkt 2 des Protokolls der 17. Sitzung erfolgt eine Rückkopplung mit Herrn Mag. Schmalenberg betreffend Probebetrieb aktuelle Stunde.

Tagesordnungspunkt 2 - Volksrechtegesetz

Von Dr. Piffl-Percevic wird - ausgehend von einem Gemeinderatsantrag der ÖVP vom 21.3.2013, der auf eine Änderung des Volksrechtegesetz ausgerichtet war - dargelegt, dass die ÖVP intentionell für eine Änderung des Volksrechtegesetzes arbeitet. Eine Gesetzesänderung muss im Landtag erfolgen. Im Land strukturieren und leiten die Klubdirektoren die Arbeit. Möglicherweise gibt es keine Novelle zum Volksrechtegesetz sondern eine Vorlage betreffend niederschwellige Volksbefragungsmodelle. Vom Bürgermeister wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung diesbezüglich ausgeführt, dass er nach einem Entwurf seitens des Landes den Gemeinderat informieren wird und dann eine weitere Abstimmung erfolgt. Die Anregung von Dr. Piffl-Percevic, die Mitglieder des Verfassungsausschuss zu einem Unterausschuss zum Thema Volksrechtegesetz einzuladen, ist aufrecht. Das Zustandekommen richtet sich jedoch nach der Bereitschaft der Mitglieder des Verfassungsausschusses. Erforderlich ist auch vom Land Steiermark ein Zeichen der Bereitschaft für die Novellierung des Volksrechtegesetzes, so dass die Befassung mit dem Thema im Unterausschuss nicht umsonst ist.

Dr. Ladstädter übt Kritik an einer ausschließlichen Bearbeitung des Themas Volksbefragungsregelung. Intention des Beirates ist es, über Formen der direkten Demokratie zu sprechen. Es gibt lange Bemühungen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung und es wurden zahlreiche Vorschläge eingebracht.

Dr. Ladstädter kritisiert auch, dass der Beirat nicht zur Mitarbeit eingeladen sondern ständig vertröstet wurde. Es wurden bis dato zwar einige Gemeinderatsanträge/Abänderungsanträge gestellt, die Aufgabe des Beirates laut Geschäftsordnung ist es, an Vorschlägen der Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung mitzuarbeiten und die Stadt zu beraten.

Ergebnis: Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic wird die Mitglieder des Verfassungsausschuss kontaktieren, um einen gemeinsamen möglichst zeitnahen Termin zu finden. Ein Unterausschuss sollte möglichst noch vor dem Sommer tagen. Den Mitgliedern des Verfassungsausschusses und allen Gemeinderatsklubs wird von Dr. Ladstädter der Forderungskatalog des Beirates übermittelt werden. Gemeinderat Dr. Dr. Piffl-Percevic wird weiterhin bestrebt sein mit den Landesstellen Kontakt zu halten. Herr Herper wird mit Gemeinderat Haßler (Mitglied der SPÖ im Verfassungsausschuss) und dem Klubdirektor der SPÖ im Land Kontakt aufzunehmen. Dr. Ladstädter ersucht darum, den von ihm zu Tagesordnungspunkt 2 in der Sitzung verlesenen Text und eine Tabelle von Beiratsinitiativen zum Volksrechtegesetz an das Protokoll anzufügen (siehe Beilage am Protokollende)

Tagesordnungspunkt 3 - tand der Erprobung der „Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt"

Vom Referat für BürgerInnenbeteiligung wird ein Überblick über die Entwicklung der Vorhabenliste und über Termine und Workshops zur Verankerung der Leitlinien in der Verwaltung gegeben. Facetten informaler/kooperativer Beteiligungsansätze der Stadt werden anhand der laufenden Aktivitäten am Griesplatz („Verweile doch und mach es schön") und im Rahmen des Stadtteilmanagements „Smart City Waagner Biro Straße" besprochen. Betreffend Rahmenpläne und nachfolgende Bebauungspläne wird von Mitgliedern des Beirates kritisiert, dass Rahmenplan vorgestellt werden, Jahre danach jedoch für BürgerInnen überraschend Änderungen vorgenommen wurden (Bsp. Situierung Bezirkssportplatz bei Bebauungsplan Smart City Waagner Biro West).

Gefordert werden von Beiratsmitgliedern Verbindlichkeit von Rahmenplänen bzw. Transparenz und öffentliche Mitteilung, wenn Änderungen vorgenommen werden. Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic erläutert, dass bei einem Rahmenplan innerhalb eines Gebietes Verschiebungen stattfinden können. Ein Rahmenplan gibt nur den Rahmen vor und ist eine frühe Darstellung der Wünsche der Stadt in einem Projekt. Der erwähnte Bezirkssportplatz wird errichtet, er wurde nach Süden verlegt in den Bereich des neuen Schulcampus). Der Bezirkssportplatz wird öffentlich zugänglich sein.

Ergebnis: Die Anregung von DI Redi wird aufgegriffen in der nächsten Beiratssitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt Punkt „Rahmenplan" und die Folgeinstrumente zu thematisieren. Die Öffnungszeiten des Bezirkssportplatzes werden bei der Abteilung Bildung und Integration erfragt.

Tagesordnungspunkt 3.1 - Vollständigkeit der Vorhabenliste

Aufgrund des Anlassfalles „Plüddemanngasse" regen Mitglieder des Beirates folgende Ergänzung/Änderung in den Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung an: „Die Leitlinien sind auch anzuwenden bei Projekten, welche vom Land Steiermark und/oder vom Bund auf dem Stadtgebiet der Stadt Graz realisiert werden und wo seitens der Stadt Graz Planungs-/ Bauleistungen und/oder finanzielle Beiträge zur Projekterstellung und Projektumsetzung geleistet werden. Daraus leitet sich die Aufnahme solcher Projekte in die Vorhabenliste ab".

Die Mitglieder des Beirates wünschen sich, dass dieser Änderungsvorschlag in der Sitzung des Lenkungsausschusses am 12. Juli behandelt wird. Gegen eine solche Änderung wurden jedoch in der Lenkungsausschusssitzung im November 2015 bereits Einwände erhoben. Als problematisch wurde eingeschätzt, dass die Aufnahme von Vorhaben anderer Institutionen oder Gebietskörperschaften als der Stadt Graz in die Vorhabenliste zu Unklarheiten und Missverständnissen führen kann. Z.B. könnte in einem solchen Fall eine formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung an die Stadt gerichtet werden, ohne dass die Stadt überhaupt die Kompetenz hat, über das Angebot von BürgerInnenbeteiligung zu entscheiden.

Ergebnis: Die Anregung des Beirates wird in einer Basisgruppensitzung (Magistratsdirektion, Stadtbaudirektion und Beiratsmitglieder) behandelt werden. Über das Ergebnis soll in der nächsten Beiratssitzung berichtet werden.

Tagesordnungspunkt 4 - BürgerInnen-Information - Beteiligung - Mitwirkung - Mitentscheidung. Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

Von Mitgliedern des Beirates wurde eine schriftliche Unterlage „Ideen zum Thema - Bürgerinformation - Bürgerbeteiligung - Bürgermitwirkung - Bürgermitentscheidung in Graz" in die Sitzung eingebracht. StR Univ.-Doz. DI Dr. Rüsch wird zu den Inhalten der Unterlage für die nächste Beiratssitzung vorab eine Stellungnahme übermitteln als Basis für die weitere Diskussion in der nächsten Beiratssitzung.

Ergebnis: Der Tagesordnungspunkt wir auf die Tagesordnung der nächsten Beiratssitzung erneut aufgenommen zur Klärung der geschäftsordnungsgemäßen Aufgaben des Beirates.

Nächste Beiratssitzung: Dienstag, 13. September 2016, 16.30 - 18.30 Uhr, Rathaus, Bertha von Suttner Raum.

Beilage Text, der von Dr. Ladstädter in der Beiratssitzung verlesen wurde.

Petra Gradwohl

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