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Vormerkung Horte

Wichtig zu wissen

Die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2025/2026 findet erstmals über das Kinderportal des Landes Steiermark statt. Sie ist von 10. Jänner bis 28. Februar 2025 möglich.

Informationen über das Kinderportal und die Vormerkung finden Sie hier.

So funktioniert es + Formular

QR-Code

Für das Betreuungsjahr 2025/2026 führen Sie bitte zwischen 10. Jänner und 28. Februar online eine Vormerkung über das Kinderportal des Landes Steiermark durch.

Bitte beachten Sie:
Die Vormerkung erfolgt ausschließlich über das Kinderportal Steiermark.
Alle Informationen zum Ablauf erfahren Sie unter kinderportal.stmk.gv.at.

Notwendige Unterlagen

Für die Vormerkung:

Meldezettel der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Daten bitte wie am Meldezettel eingeben)



Zum Ansuchen der Förderung/Beitragsberechnung:

  1. Beitragsvorschreibung (Kinderkrippe)

  2. Steuerpflichtiges Einkommen
    a. Einkommenssteuerbescheid 2024/Arbeitnehmerveranlagung 2024 (Finanzamt)
    b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
    d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen)

  3. weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
    a. Wochengeld
    b. Kinderbetreuungsgeld
    c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    d. Notstandshilfe
    e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
    f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie)

  4. Checkliste

  5. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Fristen und Termine

  • Vormerkung - Betreuungsjahr 2025/2026: 10. Jänner bis 28. Februar 2025

  • Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2025/2026: 15. Mai bis 30. Juni 2025

Kontakt

Fragen zur Einrichtung
Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtung

Unterstützung bei allgemeinen Fragen, der Kontoerstellung oder der Vormerkung
Land Steiermark - Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
+43 316 / 877 3999
kinderportal@stmk.gv.at


Beratung und Hilfestellung bei individuellen Fragen zu Auswahl und Vormerkung
Geschäftsbereich Bildungsservice
+43 316 872-7474
abiservice@stadt.graz.at

Kosten

Hier finden Sie die Tariftabelle vom Betreuungsjahr 2024/2025.


Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

SEPA-Lastschrift Kinderbildung und -betreuung  

Förderung/Beitragsberechnung

Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2025/2026 durchführen lassen?

Wenn Sie um Beitragsermäßigung ansuchen möchten, bringen Sie die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2024 bis 31.12.2024, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen

Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 15.  Mai 2024 und dem 30. Juni 2024 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.

Die Beitragsberechnung findet vom 15. Mai bis zum 30. Juni statt.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet.

Unterjähriger Einstieg

Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.

Für Eltern, die NUR eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung beantragen möchten, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen (Beitragsvorschreibung mit dem Familienbeihilfenbescheid) elektronisch hochzuladen.
Ermäßigung für Hort (Achtung, für Kindergärten und Kinderkrippen nicht möglich!)

Möchten Sie, dass Ihr Einkommen und die Mehrkinderregelung berücksichtigt wird, dann müssen Sie in eine Servicestelle kommen.

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ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration