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Grazer Märkte – Zulassung von Verkäufern/innen

Wichtig zu wissen

Die Grazer Märkte haben eine lange Tradition. Speziell bei den Gemischten Märkten  sind die nicht verbauten Marktflächen vorrangig den Produzentinnen und Produzenten vorbehalten. Diese Anbieter haben einen Produzentinnen- bzw. Produzentennachweis und bieten ausschließlich Waren aus eigener Produktion und Verarbeitung an. 

An Interesse gewinnen diese Märkte immer mehr, weil das Bewusstsein für frische Produkte und regionale Köstlichkeiten vom Brot über Obst und Gemüse bis zu selbst hergestellten Mehlspeisen und Alltagsprodukte gestiegen ist.
Nähere Details für die Zulassung von Verkäufern/innen finden Sie in der Grazer Marktordnung 2021.

So funktioniert es + Formular

Formulare für Handelsmärkte

Formulare für Gemischte Märkte

Formular für Gelegenheitsmärkte (Anlassmärkte)

Standplatz buchen für Antikmarkt und Allerheiligenmärkte

Formular für die Zuweisung verbauter Marktflächen

Notwendige Unterlagen

Für die Zuweisung eines Marktplatzes bzw. einer Markteinrichtung benötigen Sie nach § 7 Abs. 3 Grazer Marktordnung 2021 je nach Art des Marktes

  • einen für den Verkauf von zugelassenen Waren gültigen Gewerbenachweis bzw. 
  • einen Produzentinnen- bzw. Produzentennachweis 
  • die konkret auf einzelnen Märkten zugelassenen Marktbeschicker ergeben sich aus Anlage I bis Anlage VI zur Grazer Marktordnung 2021.

Fristen und Termine: keine

Kosten

Die Gebühren für die Benützung der Marktflächen und Markteinrichtungen auf den Grazer Märkten ergeben sich aus der Grazer Marktgebührenordnung.

Kontakt

Referat für Lebensmittelsicherheit und Märkte
8020 Graz, Lagergasse 132
Tel: +43 316 872-3262
E-Mail: lebensmittelreferat@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr

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