Pflegeverpflichtung
Laufende Maßnahmen der Instandhaltung, Sanierung und Gewässerpflege dienen der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung des Gewässers, seiner Ufer und seiner Hochwasserabflussgebiete.
Nach dem Wasserrechtsgesetz sind Grundeigentümer (man unterscheidet öffentliches Wassergut von Privatbesitz) und Wasserberechtigte pflege- und instandhaltungsverpflichtet.
Instandhaltung bedeutet:
- die Erhaltung eines bestimmten Abflussquerschnittes
- die lokale Stabilisierung einer festgelegten Uferlinie
- die Instandhaltung von Bauwerken und Anlagen, die der Laufstabilisierung oder dem Hochwasserschutz dienen
Sachprogramm Grazer Bäche
Mit dem laufenden Sachprogramm Grazer Bäche bekennt sich die Grazer Stadtpolitik zu einer ökologischen Aufwertung und Hochwassersanierung der Grazer Bäche. Im Rahmen dieses Arbeitsprogramms werden in Kooperation zwischen der Stadt Graz und dem gemeinnützigen Verein ERfA (Erfahrung für ALLE) auch periodische Bach- und Gewässerpflegeaktionen durchgeführt.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre zu Gewässerpflege.
Gewässerpflege bedeutet:
- Pflege der Ufervegetation
- Entfernung von Neophyten
- Entfernen von Abfällen, Schutt und Treibgut
Jährliche Pflege
Jährlich werden die Grazer Bäche wieder in Zusammenarbeit mit dem Verein ERfA, wie 2010 intensiv begonnen, gepflegt und von Neophyten befreit.