Über die 23 Stücke, die auf der Tagesordnung des heutigen Gemeinderats standen, gab es vielfach schon im Vorfeld Konsens, über manche Punkte wurden aber intensiver diskutiert. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:
Miettage in der List-Halle
Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben in den letzten fünf Jahren an 100 Tagen im Jahr die Miete in der Helmut-List-Halle übernommen. Und zwar dann, wenn steirischer herbst, die steirischen Kulturveranstaltung GmbH oder die Theaterholding Graz dort eine Aufführung hatten. Die Stadt zahlt 150.000, das Land 300.000 Euro dafür. Diese Regelung besteht durch das Ok der GemeinderätInnen (exklusive der Stimmen der KPÖ) nun auch für die kommenden fünf Jahre.
Neues Rechnungswesen
Mit 1.1. 2019 wird das Rechnungswesen der Stadt Graz auf einen integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt - umgangssprachlich „doppelte Buchhaltung" genannt - umgestellt. Diese Maßnahmen erfordern ab sofort intensive Arbeiten - nicht nur von hauseigenen Experten, sondern auch von externen IT-Spezialisten und Fachleuten. Die Kosten dieses Großprojekts betragen für die kommenden 6 Jahre insgesamt 5.338.000 Euro. Grünes Licht dazu kam von allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.
Jugendstreetwork
Die niederschwellige Einrichtung Kontakt und Betreuung für Jugendliche. Bis dato wird Jugendstreetwork von der Caritas abgewickelt. Die Stadt schreibt nun für die nächsten drei Jahre neu aus - mit Option auf Verlängerung. Prognostizierte Kosten für fünf Jahre: 1,8 Mio. Euro.
Ballsporthalle: Nächster Treffer
Für die Errichtung der Internationalen Ballsporthalle in der Hüttenbrennergasse (Bezirk Jakomini) macht sich die Stadt Graz stark. Errichtet wird das Projekt durch die Sportunion, finanziert wird es überwiegend aus Steuergeldern. Dazu greifen das Sportministerium, das Land Steiermark und die Stadt Graz in ihre Taschen, um die erforderlichen 16 Millionen Euro aufzubringen. Da die Förderungen von Land und Bund über die Stadt Graz abgewickelt werden, steht nun dieses Stück auf der Tagesordnung: Es enthält einen Förderungsvertrag zwischen Land Steiermark und Stadt Graz über die Höhe von 5,9 Millionen Euro. Vom Bund wird für Oktober 2017 eine Zusage erwartet, bis dahin leistet die Stadt Graz eine Vorauszahlung. Sollte diese Zusage ausbleiben, müsste das Projekt bis zur endgültigen Klärung der Ausfinanzierung vorläufig gestoppt werden.
Sprachförderung für Kinder
Die Stadt bietet für vorschulische Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jahren Sprachförderung an, die von Caritas und Wiki durchgeführt werden. Für den Zeitraum von 1. September 2017 bis August 2018 wird dieses Angebot neu vergeben. Kalkulierte Kosten: rund 1,3 Millionen Euro.
Parteienförderung neu geregelt
Rückwirkend zum 1. Jänner 2017 wurde von allen Parteien bis auf die NEOS eine neue Richtlinie für die Förderung der Parteien im Grazer Gemeinderat bzw. der politischen Mandatare beschlossen. Aus dieser geht hervor, dass Parteien künftig 5,45 Euro pro erhaltener Stimme bei der letzten Gemeinderatswahl als jährliche Förderung beziehen. Dies gilt für alle im Gemeinderat vertretenen Parteien.
Neuer Dienstpostenplan
Nach dem Budget muss auch der städtische Personalplan unter Dach und Fach gebracht werden. Im Bereich der Stadtverwaltung werden 59 Dienstposten neu eingerichtet, 24 können eingespart, 38 können auf- und 6 Dienstposten abgewertet werden. In andere Organisationseinheiten transferiert werden 14 Stellen. Das OK dazu gaben alle MandatarInnen.
Änderungen bei der Sozialcard
Im Jahr 2012 wurde die SozialCard eingeführt. Menschen mit geringem Einkommen können damit Leistungen wie die Jahreskarte, die Österreich-Tafel, Schulaktionen etc. zu günstigeren Tarifen in Anspruch nehmen. Nun gab es, mit Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS, einige Änderungen: Zum einen kann die SozialCard künftig nur von Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten in Graz haben (bisher 6 Monate) beantragt werden. Drittstaatsangehörige können erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 5 Jahren in Österreich und davon 12 Monate Hauptwohnsitz in Graz diese Vergünstigungen erhalten. Dieses 5-Jahres-Limit kann entfallen, wenn das Sprachniveau A2 erreicht und ein Werte-Orientierungskurs absolviert wurde. Geändert wird auch, dass die Weihnachtsbeihilfe und der Heizkostenzuschuss separat beantragt werden müssen. Neu: Künftig sollen SozialCard-InhaberInnen leichteren Zugang zu sportlichen Aktivitäten haben.
Rückführung der Liegenschaften
Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Rahmenbedingungen soll ein Großteil der Immobilien, die in der Vergangenheit an die Tochtergesellschaft GBG ausgegliedert wurden, in die Stadt Graz zurückgeholt werden. Das Facility Management für diese Gebäude soll jedoch in der GBG verbleiben. Für die einzelnen konkreten Liegenschaften werden jeweils Einzelbeschlüsse folgen, die von der Finanzdirektion bis Ende des Jahres 2017 vorbereitet werden sollen. Ein Abänderungsantrag von KPÖ-Gemeinderat Manfred Eber wurde abgelehnt. Lediglich die KPÖ stimmte zu. Ein weiterer Abänderungsantrag der Grünen Gemeinderätin Bedrana Ribo wurde gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Dem ursprünglichen Antrag stimmten alle Parteien bis auf die Grünen zu.
Kultur-Förderung
Für etliche Künstler und Kulturvereine sind einjährige Förderverträge oftmals schwierig für ihre Planungen. Nunmehr ist es möglich, vorerst für zwei Jahre subventioniert zu werden. Ab dem Budget 2019 sollen auch langjährige Fördervereinbarungen möglich sein. Diese Fördervereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen stießen bei allen Fraktionen außer der KPÖ auf offene Ohren.
Richtlinien für Aufsichtsratsmandate
Für die entsendeten AufsichtsrätInnen in städtischen Beteiligungen gelten Richtlinien, die nun geändert werden. Der bisherige Entfall der Entlohnung von städtischen Bediensteten wird aufgehoben und an die Entgelte der externen Experten angepasst. Die Entgelte in der Holding werden künftig mindestens 1.200 Euro monatlich betragen, bei der GBG und MCG wird die Hälfte dieses Betrags vorgesehen. Damit liegt der Entgeltsatz laut einer Studie der Hay Group deutlich unter der in Österreich durchschnittlich ausgezahlten 51.600 Euro/Jahr.
Zum anderen wird die bislang unbedingt geltende Frauenquote von 40 Prozent zugunsten einer Zielbestimmung im Ausmaß von 50 Prozent geändert. Ein Abänderungsantrag von Grünen-Klubobmann Karl Dreisiebner wurde gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt. ÖVP und FPÖ stimmten für die ursprünglichen Änderungen.
Neue Richtlinien für Gemeindewohnungen
Seit 1. März 2015 sind die bestehenden Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen gültig. Durch einen Beschluss von ÖVP und FPÖ werden diese verabschiedet und ab 1. Oktober 2017 durch eine neue Version ersetzt. Eine der signifikantesten Änderungen ist, wie schon in der „Agenda 22" angekündigt, dass Anspruchsberechtigte künftig mindestens fünf Jahre in Graz als Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen. Bis dato war die Voraussetzung für ein Ansuchen mit einem mindestens einjährigen Grazer Hauptwohnsitz festgelegt. Konventionsflüchtlinge haben außerdem künftig keinen Anspruch mehr auf eine Gemeindewohnung. Asylberechtigte können nach einer fünfjährigen Wartezeit ein Ansuchen auf eine Gemeindewohnung stellen.
Zusammenfassung: Sonja Tautscher