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Straßenregulierung, Grundstücksteilung und -vereinigung, Bauplatzeignung §5

Kontakt

Grundstücksteilungen u. Straßenfluchtlinien Bauplatzeignung
8020 Graz, Europaplatz 20

Tel: +43 316 872-4718
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.graz.at

Standort

8020 Graz, Europaplatz 20

Erreichbarkeit

ÖV: alle Graz Linien Richtung Hauptbahnhof
Parkplätze: kostenpflichtige Tiefgarage im Haus bzw. gebührenpflichtige Kurzparkzonen
Barrierefreier Zugang: Behindertenparkplatz in der Finkengasse, Behindertenlift

Leitung

Dipl.-Ing. Eva-Maria Benedikt
Tel: +43 316 872-4713
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: eva-maria.benedikt@stadt.graz.at

Übergeordnete Stelle

Aufgaben

Laut § 45 Stmk. ROG 2010 und § 47 Stmk. ROG 2010 dürfen im Bauland gründbücherliche Teilungen bzw. grundbücherliche Vereinigungen nur mit der Bewilligung der Gemeinde erfolgen. EigentümerInnen, die ihr Grundstück teilen oder vereinigen wollen, erhalten im Stadtplanungsamt die dafür notwendigen Informationen.

Um auf einem Grundstück ein Bauwerk errichten zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Dazu dient die Bauplatzeignung gem. § 5 Stmk BauG.

Team

Christoph Deutsch
Tel.: +43 316 872-4718  
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: christoph.deutsch@stadt.graz.at

Denise Galler
Tel.: +43 316 872-4704
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: denise.galler@stadt.graz.at

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