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Baumschutzverordnung

Grazer Baumschutzverordnung idF 2023

Anzeigepflicht

Blauglockenbaum
Blauglockenbaum© Abteilung für Grünraum und Gewässer

Bäume haben gerade in einer Stadt einen besonders hohen Wert. Sie sorgen für ein angenehmes Klima, bieten visuelle Barrieren zu lärmenden Straßen und erfreuen, je nach Baumart, durch Blüte, schmackhaftes Obst, schönen Wuchs, sattes Grün und herbstliche Farbenpracht. Bäume bieten zudem wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere.

Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung sind grundsätzlich alle Bäume ab einem Stammumfang von 50 cm und langsamwüchsige Laubgehölze (z.B. Magnolie) ab einem Stammumfang von 25 cm im Stadtgebiet - innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Das bedeutet, dass Bäume in Graz nicht ohne behördliche Genehmigung gefällt oder gekappt werden dürfen. Auch für Grabungen im Wurzelbereich muss bei der Behörde vorher angesucht werden. Von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind Obstbäume, nicht aber Edelkastanien, Maulbeer- und Nussbäume. 

Ziel des Grazer Baumschutzes ist es, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima sowie ein gesundes Wohnumfeld für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Ansprechpartner:innen:

Fachliche Zuständigkeit: Referat für Baumschutz und Baumschutzverordnung (Grünraum und Gewässer)
Tel.: +43 316 872-4032
E-Mail: baumschutz@stadt.graz.at


Geoinformation - Online Service: Dipl.-Ing. Marc Diehold (Stadtvermessungsamt)
WebGIS, WebOffice, Onlineaufbereitung, Navigation
Tel.: +43 316 872-4126
E-Mail: stadtvermessung.geoportal@stadt.graz.at

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