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Förderungen des Amtes für Jugend und Familie

Wichtig zu wissen

  • Was wir fördern: Das Grazer Amt für Jugend und Familie unterstützt Einrichtungen und Projekte im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien.
  • Was Sie beachten müssen: Durch die Vergabe von Förderungen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Anliegen unterstützt sowie Projekte und Initiativen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden. Die Förderungsrichtlinien der Stadt Graz bilden die Grundlagen für Förderungen des Amtes für Jugend und Familie. Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie in Ihren Print- und Online-Produkten das Logo der Stadt anführen. Die Förderungsrichtlinie, das Handbuch und alle Unterlagen für die Abrechnung finden Sie unter Förderungsinformationen
  • Sie haben Fragen? Wenden Sie sich bitte an Christina Zeiler, Tel.: +43 316 872-3151

So funktioniert es + Formular

  1. Füllen Sie das allgemeine Förderungsansuchen aus.
  2. Laden Sie mit dem Antrag auch die Statuten Ihres Vereines hoch.
  3. Für das Signieren dieses Antrags benötigen Sie entweder eine Handysignatur oder Sie laden die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) hoch.

Notwendige Unterlagen

  • Vereinsstatuten: Mit dem Antrag senden Sie uns bitte die Statuten Ihres Vereines mit.
  • Amtlicher Lichtbildausweis: Falls Sie keine Handysignatur verwenden, benötigen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises, wie Führerschein, Personalausweis oder Reisepass.

Fristen +Termine

Für die Antragsstellung müssen Sie keine Termine beachten.

Für die Abrechnung beachten Sie folgende Fristen:

  • Jahresförderungen müssen bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden.
  • Projektförderungen mit kürzerer Dauer müssen bis 3 Monate nach Projektende abgerechnet werden.

Kosten: keine

Kontakt

Amt für Jugend und Familie
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
Tel: +43 316 872-3131
E-Mail: jugendundfamilie@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Do 7.30-16 Uhr | Fr 7.30-15 Uhr

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