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Gestaltungsrichtline für Lärmschutzwände

Der Gemeinderat der Stadt Graz hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 die Gestaltungsrichtlinie für Lärmschutzwände gemäß §45 Abs 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschlossen.

Ziel der Gestaltungsrichtlinie ist es zu einem geregelten Umgang mit Lärmschutzwänden entlang der Straßen im Stadtgebiet von Graz zu kommen. Insbesondere sollen die vermehrt auftretenden Wünsche einzelner Grundstückseigentümer, entlang ihrer Liegenschaften Lärmschutzwände errichten zu wollen, einer Gestaltungsregelung zugeführt werden.

Die Richtlinie umfasst Lärmschutzwände im Bereich von Einfamilien- und Klein-Wohnhäusern, kleineren Wohnanlagen und dergleichen. Sie ist notwendig um eine „vernünftige" Gestaltung der betroffenen Straßenzüge weiterhin zu gewährleisten.

A.   ALLGEMEINES, AUSGANGSLAGE

B.   LÄRM VERMEIDEN - LÄRM VERRINGERN

C.   PLANUNGSVORGABEN FÜR LÄRMSCHUTZWÄNDE IN GRAZ

D.   STADTPLANERISCHE GRUNDSÄTZE FÜR LÄRMSCHUTZWÄNDE UND SICHTSCHUTZWÄNDE

Quellen

  1. http://www.verkehr.steiermark.at/laermschutz
  2. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, [Laut]schrift - Informationen zu Lärmschutz in Österreich, Wien 2006
  3. Amt der steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, Informationsbroschüren Lärmschutz Landesstraßen, Graz 2004 und 2005
  4. Körndl und Rettensteiner, Freiraumplanerische Standards, Vorgaben für Lärmschutzwände, Graz 2006

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