Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumwärme.
Wichtig zu wissen
- Die Förderhöhe beträgt maximal 20 Euro/m² der gedämmten Geschossdeckenfläche, maximal jedoch 50% der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 3.000 Euro.
- Förderungsvoraussetzung ist die Wohnnutzung der darunterliegenden Räume, sofern ein ständiger nicht-betrieblicher Aufenthalt gegeben ist.
- Die durchschnittliche Dämmstärke muss mind. 25 cm betragen bzw. darf der U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,16 W/m²K betragen.
- Das Datum der Baueinreichung des Gebäudes muss vor dem 01.01.2000 liegen.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können grundsätzlich bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden, dürfen aber nicht vor 1.1.2025 datiert sein.
- Nachweis über das Datum der Baueinreichung bzw. der Baumaßnahme.
- Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß.
- Bestätigung der ausführenden Fachfirma.
- Fotodokumentation.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at