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Volksbegehren - Eintragungswoche

findet von 31. März - 07. April 2025 statt

Wichtig zu wissen

Die Eintragungswoche für die Volksbegehren 

  • „ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
  • „Autovolksbegehren: Kosten runter!"
  • „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"

findet von Montag, 31. März 2025, bis einschließlich Montag, 07. April 2025 in jeder Gemeinde statt.

Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Als Stichtag wurde der 24. Februar 2025 festgelegt.

Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.

Weiters darf auf der folgenden Seite auf die Übersicht der aktuellen Volksbegehren hingewiesen werden. Diese Volksbegehren befinden sich noch im Einleitungsverfahren (Sammeln von mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen bzw. Unterschriften).

So funktioniert es + Formular

Für die Unterstützung von Volksbegehren ist keine Terminvereinbarung erforderlich!

Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, ist lediglich die Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

Online Unterstützung - JETZT ID-Austria aktivieren!

Nutzen Sie die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen für Volksbegehren auch ohne Behördenweg und Wartezeit online, mittels qualifizierter Unterschrift abzugeben (ID-Austria, „Handy-Signatur"). Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at unterschrieben werden.

Notwendige Unterlagen

  • Persönliches Erscheinen
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
  • Für die Unterstützung von Volksbegehren ist keine Terminvereinbarung erforderlich!

Hinweis: Die Unterschrift kann in der Eintragungswoche auch jederzeit online abgegeben werden. Die online Unterstützung endet am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025), 20.00 Uhr.

Fristen und Termine

Die Eintragungswoche findet von Montag, 31. März 2025, bis einschließlich Montag, 07. April 2025, in jeder Gemeinde statt. Als Stichtag wurde der 24. Februar 2025 festgelegt.

Die Unterschrift kann in der Eintragungswoche auch jederzeit online abgegeben werden. Die online Unterstützung endet am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025) 20.00 Uhr.

Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.

Kosten: Keine

Kontakt

Organisationsteam Wahlen
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Eintragungslokale und Eintragungszeiten

Eintragungszeiten

Montag, 31. März

7 bis 16 Uhr

Dienstag, 1. April

7 bis 16 Uhr

Mittwoch, 2. April

7 bis 16 Uhr

Donnerstag, 3. April

7 bis 16 Uhr

Freitag, 4. April

7 bis 16 Uhr

Montag, 7. April

7 bis 20 Uhr

 

Eintragungsorte in Graz

  • Amtshaus, Pass- und Urkundenservice, Schmiedgasse 26 (barrierefrei)

  • Servicestelle Andritzer Reichsstraße 38, 8045 Graz (barrierefrei)

  • Servicestelle Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz (barrierefrei)

  • Servicestelle Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104, 8010 Graz (barrierefrei)

  • Servicestelle Kärntner Straße 411, 8054 Graz (barrierefrei)

  • Servicestelle St.-Peter-Hauptstraße 85, 8042 Graz (barrierefrei)

  • Servicestelle Stiftingtalstraße 3 (LKH-Eingangszentrum), 8010 Graz (barrierefrei)

FAQ

Wie können Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher unterstützen?

Seit 1. Jänner 2018 können auch Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ein registriertes Volksbegehren unterstützen oder im Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren unterschreiben.

 

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte).

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Handy-Signatur bzw. Bürgerkarten-Funktion für ein Volksbegehren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe Ihres amtlichen Lichtbildausweises (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Behindertenausweis) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.

 

Aufsuchen von eintragungswilligen Personen durch die Eintragungsbehörden:

Stimmberechtigte, die infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, das Eintragungslokal nicht aufsuchen können, sind auf Wunsch von der Eintragungsbehörde zu einem von dieser Behörde festzulegenden Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes zum Zweck der Tätigung der Eintragung aufzusuchen. Der Wunsch kann unter Bekanntgabe der Personendaten und für welches (welche) Volksbegehren eine Eintragung getätigt werden möchte, telefonisch oder schriftlich geäußert werden.

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