- Beilage (2 MB!)
GZ.: A14-K-978/2007-171
Verordnung
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, ABT 13-10.11 G 182/2013-62 vom 27.05.2013 wurde das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz - örtliches Entwicklungskonzept gemäß § 21 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 44/2012 - in der am 14.06.2012 und 28.02.2013 vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz beschlossenen Fassung genehmigt.
§ 1
Das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz besteht aus dem Wortlaut (Verordnung), der zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan) samt Planzeichenerklärung und den folgenden Deckplänen: Regionales Entwicklungsprogramm (Deckplan 1) Nutzungsbeschränkungen (Deckplan 2) Verkehr (Deckplan 3) Verkehrslärm (Deckplan 4)
§ 2
Die Rechtswirksamkeit des 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz beginnt gemäß § 101 Abs 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe des Amtsblattes).
Das 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf und kann über die homepage der Stadt Graz www.graz.at/ bzw. www.stadtentwicklung.graz.at/ aufgerufen werden.
Weitere Informationen sind hier verfügbar.