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Grazer Apothekenöffnungszeiten

und Notfallbereitschaftsverordnung

GZ: A 17 - ASV-150387/2015/0035


Verordnung 
der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Graz vom 16.12.2024 über die Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft öffentlicher Apotheken in Graz

Nach § 8 Apothekengesetz, RGBL. Nr. 5/1907, in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2024, wird nach Anhörung der Landesgeschäftsstelle Steiermark der Österreichischen Apothekerkammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark verordnet:


§ 1    Kernöffnungszeiten

 

(1)  Die öffentlichen Apotheken in Graz haben an Werktagen (Montag bis Freitag) täglich von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, an Samstagen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten.

(2)  Abweichend von Abs. 1 werden die Kernöffnungszeiten für den 24. und 31. Dezember von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr festgelegt, sofern diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.

(3)  Zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Pflicht offen zu halten, wie zum Beispiel für Umbauarbeiten, sind bewilligungspflichtig.


§ 2     Sonderregelungen für bestimmte Werktage

 

(1)  Unbeschadet der zusätzlichen Öffnungszeiten iSd § 4 Abs. 1 dürfen die öffentlichen Apotheken an den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen und nicht auf einen Feiertag fallen, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am 8. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, offenhalten.

(2)  Die Verpflichtung zur Versehung der Notfallbereitschaft gemäß §§ 3 und 5 bleibt davon unberührt.


§ 3    Notfallbereitschaft

 

(1)  Die öffentlichen Apotheken in Graz haben außerhalb ihrer Kernöffnungszeiten gemäß § 1 Notfallbereitschaft zu leisten und werden nach ihrer gegenseitigen Entfernung und ihrer Lage zu den Hauptverkehrswegen in zwölf Notfallbereitschaftsgruppen laut Anlage 1 zu dieser Verordnung eingeteilt, wobei jede Gruppe den gesamten Stadtraum umfasst. Neu eröffnete öffentliche Apotheken werden von der Behörde in die entsprechende Notfallbereitschaftsgruppe eingeteilt (durch Kundmachung der Gruppenänderung der Anlage 1 dieser Verordnung).

(2)  Die öffentlichen Apotheken in Graz haben die Notfallbereitschaft tageweise wechselnd in fortlaufender Reihenfolge der Bereitschaftsdienstgruppen 1 bis 12 (laut Anlage 1),

a) Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages und

b) samstags, sonntags und feiertags von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages zu versehen.

Der Dienstwechsel der Gruppen erfolgt täglich um 08:00 Uhr.

(3)  Zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Notfallbereitschaft gemäß Abs. 2, wie zum Beispiel bei Umbauarbeiten, sind bewilligungspflichtig.


§ 4    Zusätzliche Öffnungszeiten

 

(1)  Unbeschadet der Einteilung einer Apotheke in eine Notfallbereitschaftsgruppe nach § 3 dürfen die Apotheken außerhalb der Kernöffnungszeiten iSd § 1 Abs.

a) an Werktagen (Montag bis Freitag) von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr und

b) an Samstagen von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ausgenommen der Samstag fällt auf einen Feiertag)

für den Kundenverkehr offenhalten, wobei die Gesamtöffnungszeit innerhalb einer Kalenderwoche 72 Stunden nicht überschreiten darf.

(2)  Der/Die Konzessionsinhaber:in, Pächter:in oder Leiter:in einer öffentlichen Apotheke hat der Bezirksverwaltungsbehörde bis zum 30. Juni jeden Kalenderjahres die zusätzlichen Öffnungszeiten seiner Apotheke für das folgende Kalenderjahr schriftlich bekanntzugeben. Dies gilt nicht, sofern die zuletzt bekanntgegebenen zusätzlichen Öffnungszeiten beibehalten werden. Die bekanntgegebenen zusätzlichen Öffnungszeiten sind für das gesamte Kalenderjahr einzuhalten.


§ 5    Notfallbereitschaft bei offener Tür

 

(1)  Notfallbereitschaft bei offener Tür ist zulässig in der Zeit der Mittagspause nach § 1 Abs. 1 (Kernöffnungszeiten).

(2)  Während der zusätzlichen Öffnungszeiten einer öffentlichen Apotheke nach § 4 Abs. 1 ist innerhalb dieses Zeitraums die Notfallbereitschaft bei offener Türe zu versehen.

(3)  Die Notfallbereitschaft bei offener Türe nach Abs. 1 ist von der Apotheke der Behörde und der Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer vier Wochen vor der erstmaligen Leistung schriftlich zu melden. Ebenso schriftlich anzuzeigen ist die Einstellung derselben zum Jahresende.


§ 6    Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen zu den Öffnungszeiten und zur Notfallbereitschaft

 

(1)  Jede öffentliche Apotheke hat auf die Notfallbereitschaft gemäß §§ 3 und 5 sowie auf bewilligte Ausnahmen gemäß den §§ 1 Abs. 3 und 3 Abs. 3 in geeigneter Form in der Nähe der straßenseitigen Eingangstür der Apotheke und der Nachtdienstglocke hinzuweisen. Dieser Hinweis muss deutlich sichtbar und bei Dunkelheit gut beleuchtet sein.

(2)  Außerhalb der Öffnungszeiten (§§ 1 und 4) und Notfallbereitschaft (§§ 3 und 5) einer öffentlichen Apotheke ist auf die nächsten diensthabenden öffentlichen Apotheken hinzuweisen. Dieser Hinweis muss deutlich sichtbar und bei Dunkelheit gut beleuchtet sein.

(3)  Die öffentlichen Apotheken haben die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Öffnungszeiten und Notfallbereitschaftszeiten einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist ihnen die Durchführung von Kundinnen- und Kundenverkehr verboten.

(4)  Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.


§7    Inkrafttreten

 

(1)  Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. 

(1)  Am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung haben die Apotheken der Gruppe 4 die Notfallbereitschaft ab 8:00 Uhr zu versehen.

(2)  Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst öffentlicher Apotheken in Graz vom 14. November 2019, zuletzt in der Fassung der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 7 vom 19. Juli 2023 außer Kraft.


 

Anlage 1 gemäß § 3 (Allgemeiner Bereitschaftsdienst)
 

Gruppe Adresse Telefon
1 Floriani-Apotheke, Kärntner Straße 410-412, 8054 Graz 28 36 42
Leonhard Apotheke, Leonhard Platz 3, 8010 Graz 32 21 03
Purpur-Apotheke, Radegunder Straße 47, 8045 Graz 69 37 03
Sonnen-Apotheke, Jakominiplatz 24, 8010 Graz 82 31 59
Adler-Apotheke, Hauptplatz 4, 8010 Graz 83 03 42

2 Bären-Apotheke, Herrengasse 11, 8010 Graz           83 02 67
Schloßapotheke, Eggenberger Allee 44, 8020 Graz 58 23 51
St. Franziskus-Apotheke, Münzgrabenstraße 110, 8010 Graz 82 50 62
Theodor-Körner-Apotheke, Theodor-Körner-Straße 69, 8010 Graz 68 34 94
Paracelsus-Apotheke, Triester Straße 87a, 8020 Graz 27 15 96
Apotheke „Zum goldenen Engel", Griesgasse 12, 8020 Graz         71 20 28

3 Apotheke Liebenau, Ostbahnstraße 3, 8041 Graz      47 23 24
Antonius-Apotheke, Andritz, Weinitzenstraße 2, 8045 Graz 69 13 77
Herz-Jesu-Apotheke, Nibelungengasse 26, 8010 Graz, 83 06 29
Apotheke „Zum grünen Kreuz", Annenstraße 45, 8020 Graz 71 26 80
Schutzengel-Apotheke, Lilienthalgasse 24, 8020 Graz 58 12 65
Green City Apotheke, Olga-Rudel-Zeynek-Gasse 4, 8054 Graz            28 58 00

4 Jakomini-Apotheke, Jakominiplatz 15, 8010 Graz              83 01 61
Aesculap-Apotheke, Burenstraße 72, 8052 Graz   57 44 77
Apotheke „Zur Mariahilf", Volksgartenstraße 20, 8020 Graz 71 34 31
Opern-Apotheke, Opernring 24, 8010 Graz  82 96 47
Helios Apotheke, Lauzilgasse 21, 8020 Graz 26 20 20
Lebenskraft Apotheke, Mariatroster Straße 190, 8044 Graz          39 89 39

5 Apotheke Neuhart, Kärntner Straße 152, 8053 Graz             27 21 88
Apotheke Ragnitz, Ragnitzstraße 177, 8047 Graz     30 13 05
Apotheke Andritz, Weinzöttlstraße 3, 8045 Graz 67 28 08
Kronen-Apotheke, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 28, 8010 Graz  82 62 26
Mohren-Apotheke, Südtiroler Platz 7, 8020 Graz    71 32 80

6 Neutor-Apotheke, Neutorgasse 57, 8010 Graz      82 65 61
Apotheke „Zum hl. Petrus", St. Peter-Hauptstr. 45, 8042 Graz   47 14 42
Panther-Apotheke, Griesplatz 26, 8020 Graz 71 11 47
Peter-Rosegger-Apotheke, Peter-Rosegger-Str. 101, 8052 Graz 28 41 56
St. Josef Apotheke, Andritzer Reichsstraße 52, 8045 Graz   69 11 50

7 Apotheke Puntigam, Triester Straße 373, 8055 Graz 29 10 55
St. Paul-Apotheke, Eisteichgasse 31, 8010 Graz 47 24 29
Apotheke „Zu Maria Trost", Mariatroster Straße 31, 8043 Graz 32 30 47
Stadt Apotheke Graz, Hauptplatz 15, 8010 Graz 83 05 66
Apotheke Lend, Wiener Straße 19, 8020 Graz 71 46 91

8 Apotheke „Am Grünanger", Ziehrerstraße 2, 8041 Graz 47 21 18
Apotheke Graz Shopping Nord, Wiener Straße 351, 8051 Graz 67 07 47
Kaiser-Josef-Apotheke, Kaiser-Josef-Platz 5, 8010 Graz 82 95 71
Landschafts-Apotheke, Sackstraße 4, 8010 Graz 83 04 20
Turmapotheke, Waagner-Biro-Straße 47, 8020 Graz 57 51 99

9 Rothlauer-Apotheke, Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz 42 22 10
Apotheke „Zur göttlichen Vorsehung", Heinrichstraße 3, 8010 Graz 32 11 28
Apotheke „Zur St. Anna", Münzgrabenstraße 3, 8010 Graz          83 05 46
Apotheke im Citypark, Lazarettgürtel 55, 8020 Graz 76 47 78
Rosen-Apotheke, Peter-Tunner-Gasse 34, 8020 Graz 57 00 70
Calma Apotheke, Liebenauer Hauptstraße 161a, 8041 Graz 42 79 54

10 Salvator-Apotheke, Wickenburggasse 1, 8010 Graz 83 01 12
Apotheke 8052, Lissäckerstraße 2, 8052 Graz 22 54 84
Apotheke Thondorf „Zum hl. Christophorus", Liebenauer Hauptstraße 308, 8041 Graz 40 60 33
Apotheke  der Barmherzigen Brüder Graz „Zum Granatapfel", Annenstraße 4, 8020 Graz  7067-16500
Schönau-Apotheke, Schönaugasse 106, 8010 Graz 82 92 49
Apotheke am Rettenbach, Mariatroster Straße 142a, 8044 Graz 39 28 80

11 Apotheke Waltendorf, Waltendorfer Hauptstraße 31, 8010 Graz 82 92 16
Glacis-Apotheke, Glacisstraße 31, 8010 Graz 32 33 92
Dreifaltigkeits-Apotheke, Lazarettgasse 1, 8020 Graz 71 19 87
Kalvarien-Apotheke, Augasse 77, 8051 Graz 68 42 66
Regenbogen-Apotheke, Im Center-West, Weblinger Gürtel 25,
8054 Graz
29 29 79

12 Apotheke „Zum guten Hirten", Leonhardstraße 6, 8010 Graz 32 21 29
Petrifelder-Apotheke, Petrifelderstraße 21, 8042 Graz 47 34 47
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofgürtel 77-79, 8020 Graz 71 51 35
Apotheke „Casa-medica", Ragnitzstraße 16, 8047 Graz 32 20 50
Janus-Apotheke, Wiener Straße 215, 8051 Graz 68 21 43

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