GZ.: A14-024494/2011/0001
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 07.07.2011 mit dem ein Kommunales Energiekonzept 2011 erlassen wird.
Auf Grund des § 22 Abs. 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010, LGBL. Nr. 49/2010 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1 Allgemeines
Das Kommunale Energiekonzept besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Planwerk) samt Planzeichenerklärung.
§ 2 Fernwärmeausbauplan
Aufgrund der Ausweisung des Grazer Stadtgebietes in einem Entwicklungsprogramm gemäß § 11 (9) StROG 2010 als Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen von Raumheizungen werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes vor Immissionen die Entwicklungsmöglichkeiten einer Fernwärmeversorgung (Fernwärmeausbauplan 2011) gemäß Planbeilage festgelegt.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Rechtswirksamkeit beginnt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe des Amtsblattes).
(2) Das Kommunale Energiekonzept liegt im Magistrat Graz, Stadtplanung, Europaplatz 20, 6. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.